Anika Feger (CCP)
Rechtsanwältin, Compliance Law Office, Feger Rechtsanwälte; Geschäftsführerin, Compliance Project Office GmbH, Bielefeld
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH, jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutsche Großbank sowie verschiedene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
Dr. Till Heimann
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt am Main.
Till Heimann berät Arbeitgeber mit Fokus auf Unternehmenstransaktionen (mit anschließender Integration), Umstrukturierungen auf Unternehmens- und Betriebsebene und Harmonisierung von Arbeitsbedingungen. Er ist erfahren im Umgang mit den speziellen Herausforderungen von Startups, Scale-Ups und Investoren . Besondere Expertise besitzt er zudem zu Nachhaltigkeitsaspekten ("ESG"), insbesondere im Zusammenhang mit HR-Compliance sowie regulierter Vergütung in Finanzinstituten (Banken, Wertpapierinstitute, Versicherungen und KVGen).
05.11.2024
05.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation zum Download und ein Teilnahmezertifikat, das den Anforderungen gem. § 15 FAO entspricht.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation zum Download und ein Teilnahmezertifikat, das den Anforderungen gem. § 15 FAO entspricht.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 12. Mai 2023 dem Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Erfahren Sie von Anika Feger und Dr. Till Heimann, was Sie bei einer rechtssicheren Umsetzung des HinSchG beachten müssen, nicht zuletzt, um Bußgelder zu vermeiden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden melden und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht.
Kredit-, Finanz-, Wertpapier- und Zahlungsinstitute haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Das Gesetz sieht u.a. Anpassungen in Bezug auf die Ausgestaltung der Meldekanäle, der Auswahl der Meldestelle (intern vs. extern) und des Bußgeldrahmens vor.
Hinweisgebersysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance- System dar, da betroffene Beschäftigungsgebende durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen an sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme
wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf.
Wie ist die Mitbestimmung zu beteiligen? Wie stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Stakeholder einbinden, aber nicht dadurch ungewollt Fristen in Lauf setzen und sich Handlungsoptionen verschließen? In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben praxisnah und
rechtssi
09:10 bis 10:00 Uhr
Anika Feger (CCP)
10:10 bis 11:20 Uhr
Anika Feger (CCP)
11:30 bis 12:45 Uhr
Dr. Till Heimann
13:30 bis 15:00 Uhr
Dr. Till Heimann
15:15 bis 15:45 Uhr
Anika Feger (CCP)
15:45 bis 16:15 Uhr
Anika Feger (CCP), Dr. Till Heimann
16:15 bis 16:30 Uhr
Anika Feger (CCP), Dr. Till Heimann
Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)
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Bewertung Gesamteindruck - März 2024: 4,5 von 5 Sternen
Bewertung Unterlagen - März 2024: 4,5 von 5 Sternen
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