Michael Fürst
Leiter Compensation, Benefits und Mandatsbetreuung, DZ BANK AG, Frankfurt am Main
Michael Fürst ist seit über 20 Jahren bei der DZ BANK AG tätig und heute Leiter Compensation, Benefits und Mandatsbetreuung in Frankfurt am Main. Zuvor war er von 2012 bis 2022 stellvertretender Abteilungsdirektor für Vergütungsmanagement und Instrumente und von 2007 bis 2012 als Compensation Manager tätig.
Leonie Scharwächter
Rechtsanwältin, Senior Associate, Employment Law & Benefits, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Leonie Scharwächter ist seit 2019 als Rechtsanwältin in der Service Line Employment bei Deloitte Legal tätig. Neben der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen verschiedener Branchen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ist sie mit der Gestaltung und Implementierung von Vergütungssystemen in regulierten und nicht-regulierten Branchen (inklusive der betrieblichen Altersversorgung) befasst. Sie tritt als Referentin auf externen und internen Veranstaltungen und als Autorin von wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen zu diesen Themen auf. Vor ihrem Berufseinstieg bei Deloitte Legal studierte Leonie Scharwächter Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte dort parallel eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Spanisch für Juristen. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Hamm. Neben dem Referendariat arbeitete Leonie Scharwächter als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung HR Guidelines & Labour Law in einem weltweit tätigen Unternehmen der Bauzulieferbranche in Bielefeld und beschäftigte sich hier überwiegend mit kollektivarbeitsrechtlichen Themen.
Elisa Ultsch
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin I Employment & Pensions, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Elisa Ultsch ist seit 2022 als Rechtsanwältin in der Service Line Employment Law & Benefits bei Deloitte Legal tätig. Sie berät nationale und internationale Unternehmen verschiedener Branchen zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein fachlicher Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit liegt in der betrieblichen Altersvorsorge. Sie tritt als Referentin auf externen und internen Veranstaltungen und als Autorin von wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen zu diesen Themen auf.
19.05.2026
19.05.2026
9:00 bis 17:00 Uhr
online
online
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Für Banken und Finanzinstitute bedeutet das EntgTranspG 2.0, dass die ohnehin stark regulierten Vergütungsstrukturen (InstitutsVergV, KWG, MaRisk) um ein weiteres, sehr daten- und prozesslastiges Transparenz- und Berichtspflichtenregime ergänzt werden. Bereiten Sie sich mit diesem Praxis-Seminar jetzt vor, um sich aufsichtskonform vorzubereiten und keine Zeit zu verlieren.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) muss von allen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, spätestens bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, dazu das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) anzupassen. Auch wenn die endgültige deutsche Ausgestaltung noch offen ist, zeichnet sich ab, dass insbesondere folgende Punkte relevant werden:
- Neue Auskunftsrechte von Mitarbeitenden zu Entgelthöhen und -kriterien bei gleicher bzw. gleichwertiger Tätigkeit, gestützt durch klare Verfahren.
- Regelmäßige Entgeltanalysen und Berichte für Arbeitgeber ab bestimmten Schwellen
- Dokumentations- und Begründungspflichten
- Sanktions- und Klageregeln: Bei Verstößen können Sanktionen und Beweiserleichterungen für Beschäftigte hinzukommen, sodass Streitigkeiten um Entgeltgleichheit für Unternehmen riskanter werden.
Für Banken bedeutet das, dass die ohnehin stark regulierten Vergütungsstrukturen (InstitutsVergV, KWG, MaRisk) um ein weiteres, sehr daten- und prozesslastiges Transparenz- und Berichtspflichtenregime ergänzt werden. Sinnvoll ist daher, jetzt mit der Bestandsaufnahme, Datenstruktur, Rollenklärung (HR, Compliance, Risk, Revision) und Pilotanalysen zu beginnen.
Nach dem Besuch des Online-Seminars sind Sie in der Lage:
Leonie Scharwächter, Elisa Ultsch
Michael Fürst
Michael Fürst
Leonie Scharwächter, Elisa Ultsch
Michael Fürst, Elisa Ultsch
von 5 Sternen aller Bewertungen aus 2025
von 5 Sternen auf Trustpilot.de = gut
Equal-Pay, gender-neutrale Vergütung, Nachhaltigkeit im Personalmanagement (Umsetzung der CSRD), Diversity, mobiles Arbe...
Im Vorstandsbereich sind neben den rechtlichen Pflichten die permanten regulatorischen Änderungen zu beachten. Dieser We...
Organmitglieder - also Vorstand oder Aufsichts-/Verwaltungsrat - sind auf ihren Stab angewiesen. Deren Aufgabe ist es, d...
Sie sind Vorstand, Aufsichts-/Verwaltungsratsmitglied oder in einer Leitungsfunktion eines Finanzinstituts tätig und möc...
Erfahren Sie, wie Sie die regulatorischen und arbeitsrechtlichen Anforderungen der InstitutsVergV 4.0 unter Bezug auf di...