Anika Feger (CCP)
Rechtsanwältin, Compliance Law Office, Feger Rechtsanwälte; Geschäftsführerin, Compliance Project Office GmbH, Berlin
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH, jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutsche Großbank sowie verschiedene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
Sebastian Glaab
Rechtsanwalt, Partner, Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Sebastian Glaab ist zuständig für den Auf- und Ausbau des Compliance-Bereichs bei Annerton. Er verfügt über umfangreiches Fachwissen insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars "Zentes/Glaab"), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen. Aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut verfügt er zudem über die Expertise in der Praxis. Diese Praxiserfahrung hilft institutsbezogene Beratung anzubieten sowie Problemfelder in der praktischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.
Dr. Anna L. Izzo-Wagner, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Partnerin, Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Dr. Anna Izzo-Wagner war Partnerin im Bank- und Investmentaufsichtsrecht bei Taylor Wessing in Frankfurt und ist spezialisiert auf die Beratung von in- und ausländischen Mandanten im deutschen Rechtsumfeld. Hierbei berät sie schwerpunktmäßig in der Aufsetzung und Lizenzierung von Instituten sowie im operativen Geschäft, hierbei insbesondere bei der Einführung neuer (innovativer) Produkte, einschließlich Investmentfonds, sowie der Begleitung von umfassenden Digitalisierungsprojekten. Darüber hinaus verfügt Anna Izzo-Wagner über umfassende Expertise in der regulatorischen Beratung von FinTech-Unternehmen.
Hartmut T. Renz
Rechtsanwalt, Partner, STRATECO GmbH, Bad Homburg; Co-CEO, TRECCERT GmbH, Hannover
Hartmut T. Renz ist Rechtsanwalt, Partner der STRATECO GmbH in Bad Homburg, sowie Co-CEO der TRECCERT GmbH in Hannover. Davor war er Director der FCG Risk & Compliance GmbH in Frankfurt. Zuvor war er Head of Compliance bei der Citigroup Global Markets Europe AG. Als Group Chief Compliance Officer der LBBW Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart verantwortete er deren globale und konzernweite Compliance-Funktion. Davor hat er als Counsel im Frankfurter Büro von Kaye Scholer LLP in allen sowohl rechtlichen als auch strukturellen Fragen der Finanz- und Kapitalmarktregulierung beraten. Vor dieser Zeit hat er als Compliance-Beauftragter/Group Compliance Officer Capital Markets die Compliance-Stelle bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) in Frankfurt geleitet.
01.04.2025
01.04.2025
von 09:00 bis 17:00 Uhr
Frankfurt
Frankfurt
Veranstaltung - 1.290,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download, ein Weiterbildungsnachweis, Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Veranstaltung - 1.290,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download, ein Weiterbildungsnachweis, Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Endlich mal wieder eine Präsenz-Tagung: Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die neuesten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen, die alle Compliance-Funktionen betreffen und nutzen Sie den persönlicen Austausch mit Referenten und Teilnehmenden! Mal ganz analog.
Die Einhaltung der ESG-Regulierung ist ein Aufsichtsschwerpunkt. Verhinderung von Greenwashing ist dabei ein wesentlicher Treiber. Durch die BaFin kontrolliert wird insbesondere die Einhaltung der Offenlegungs-VO (SFDR) und die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden im Rahmen des Vertriebs. Die BaFin hat ihre FAQ zur SFDR abermals aktualisiert. Im Mai 2023 hat die EU-Kommission ihre finale Version der neuen "Retail Investment Strategy" (RIS) veröffentlicht. Mit der RIS sind eine Vielzahl neuer Anforderungen für Wertpapierdienstleister verbunden. Seit Mitte 2024 gelten erste Anforderungen der MiCA-VO. MiCAR und der Digital Operational Resilience Act (DORA) sind Bestandteile des Pakets der EU-Kommission zur Digitalisierung des Finanzsektors. Geldwäsche ist ein sehr präsentes Thema in Deutschland, aber auch ein globales Phänomen, welches grenzübergreifend existiert. Deswegen strebt die EU-Kommission mit dem sogenannten neuen EU-AML-Paket eine Reform der Geldwäscherechtlichen Rahmenbedingungen an. Abweichend zu bisherigen Richtlinien als Mindeststandards, gibt es erstmals eine EU-weite Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche. Die Compliance der Institute steht auch 2025 wieder vor umfassenden Herausforderungen, die aufsichtskonforme Umsetzung aktueller Gesetze und Richtlinien sicher zu stellen. Auf dem ComplianceFORUM 2025 erhalten Sie ein Update unserer Compliance-Experte*innen zu allen relevanten Aspekten der Bank-Compliance und die Gelegenheit
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Am 29. Juni hat die BaFin die 7. MaRisk veröffentlicht. Die MaRisk-Compliance soll Vorgaben entwickeln und implementiere...
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Auswirkungen ESG-Regulierung auf Product Governance-Vorgaben und Umsetzung!
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