2024-12-25 2025-06-27 A-Rosa Travemünde +49 4502 3070-740 +49 4502 3070-700 A-Rosa Travemünde Außenallee 10, 23570 Lübeck-Travemünde Lübeck-Travemünde, 23570 1.890,- € zzgl. MwSt. Dr. Hans-Jürgen Rupp https://forum-institut.de/seminar/25064200-22-sommerspecial-arbeitsrecht/referenten/25/25_06/25064200-lehrgang-sommerspecial-arbeitsrecht_rupp-hans-juergen.jpg 22. SommerSpecial Arbeitsrecht

Aktuelles Arbeitsrecht aus erster Hand! Dies ist das Kernziel des Intensivlehrgangs. Der Lehrgang gliedert sich in drei Themenbereiche: Neue Gesetze, aktuelle Entwicklungen und jüngste BAG-Rechtsprechung.

Themen
  • BAG-Rechtsprechung 2024/2025: Vertragsinhalte - Vergütung - Diskriminierungsschutz - Urlaub - Kündigung
  • Arbeitsrechtspraxis 2024/2025: AGB-Kontrolle - Datenschutz - Urlaubsregelungen - Massenentlassungsanzeige
  • Gesetzliche Neuregelungen: Aktueller Stand und Bewertung aus Europarecht und Koalitionsvertrag


Wer sollte teilnehmen?
Der Lehrgang wendet sich an
  • Geschäftsführer*innen, Abteilungsleiter*innen und leitende Mitarbeiter*innen, insbesondere aus den Abteilungen Personal und Recht
  • Führungskräfte, die in ihrer täglichen Praxis Entscheidungen auf Grundlage des Arbeitsrechts treffen müssen
  • Anwaltschaft und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht, Rechtsanwält*innen mit arbeitsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt, für Fachanwält*innen: 16 Stunden nach § 15 FAO
Ziel der Veranstaltung
Aktuelles Arbeitsrecht aus erster Hand! Dies ist das Kernziel des Intensivlehrgangs. Mit Herrn Dr. Rupp steht Ihnen ein hervorragender Referent des Arbeitsgerichts Würzburg zur Verfügung. Der Lehrgang greift die Themenbereiche jüngste BAG-Rechtsprechung, aktuelle Entwicklungen und neue Gesetze auf. Dem Programm können Sie entnehmen, welche Themen im Einzelnen behandelt werden. Selbstverständlich wird bei dem Lehrgang die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veranstaltung dargestellt. Dies bedeutet, dass Sie auch über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im ersten Halbjahr 2025 eingehend informiert werden. Soweit bekannt, werden auch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen nach den Koalitionsverhandlungen mit ihren Auswirkungen auf die Arbeitsrechtspraxis behandelt. Während des gesamten Lehrgangs - und dies garantiert die begrenzte Teilnehmerzahl - haben Sie ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Behandlung individueller Fragen.
Ihr Nutzen

  • BAG-Rechtsprechung für die Praxis
  • Intensiver Erfahrungsaustausch
  • Behandlung individueller Fallgestaltungen
  • Attraktives Vollpensionspaket (optional)

Seminar - Arbeitsrecht - aktuelle - Rechtsprechung - und - neue - Vorschriften

22. SommerSpecial
Arbeitsrecht

Ihre Vorteile/Nutzen
  • hervorragend bewertet
  • Besondere zeitliche Gestaltung für An-/Abreise
  • optionales Vollpensionspaket

Webcode 25064200

Jetzt buchen

JETZT Buchen

Referent


Alles auf einen Blick

Termin

25. - 27.06.2025

25. - 27.06.2025

Zeitraum

1. Tag - 16:00 - 20:00 Uhr
2. Tag - 08:00 - 17:30 Uhr
3. Tag - 08:00 - 12:00 Uhr / 12:15-13:30 Uhr Q&A Session - Ihre Fälle aus der Praxis

1. Tag - 16:00 - 20:00 Uhr
2. Tag - 08:00 - 17:30 Uhr
3. Tag - 08:00 - 12:00 Uhr / 12:15-13:30 Uhr Q&A Session - Ihre Fälle aus der Praxis
Veranstaltungsort

Lübeck-Travemünde

Lübeck-Travemünde

Gebühr
Ihre Kontaktperson

Janina Bätge

+49 6221 500-715
j.baetge@forum-institut.de

Details

Aktuelles Arbeitsrecht aus erster Hand! Dies ist das Kernziel des Intensivlehrgangs. Der Lehrgang gliedert sich in drei Themenbereiche: Neue Gesetze, aktuelle Entwicklungen und jüngste BAG-Rechtsprechung.

Themen

  • BAG-Rechtsprechung 2024/2025: Vertragsinhalte - Vergütung - Diskriminierungsschutz - Urlaub - Kündigung
  • Arbeitsrechtspraxis 2024/2025: AGB-Kontrolle - Datenschutz - Urlaubsregelungen - Massenentlassungsanzeige
  • Gesetzliche Neuregelungen: Aktueller Stand und Bewertung aus Europarecht und Koalitionsvertrag


Wer sollte teilnehmen?
Der Lehrgang wendet sich an
  • Geschäftsführer*innen, Abteilungsleiter*innen und leitende Mitarbeiter*innen, insbesondere aus den Abteilungen Personal und Recht
  • Führungskräfte, die in ihrer täglichen Praxis Entscheidungen auf Grundlage des Arbeitsrechts treffen müssen
  • Anwaltschaft und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht, Rechtsanwält*innen mit arbeitsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt, für Fachanwält*innen: 16 Stunden nach § 15 FAO

Ziel der Veranstaltung

Aktuelles Arbeitsrecht aus erster Hand! Dies ist das Kernziel des Intensivlehrgangs. Mit Herrn Dr. Rupp steht Ihnen ein hervorragender Referent des Arbeitsgerichts Würzburg zur Verfügung. Der Lehrgang greift die Themenbereiche jüngste BAG-Rechtsprechung, aktuelle Entwicklungen und neue Gesetze auf. Dem Programm können Sie entnehmen, welche Themen im Einzelnen behandelt werden. Selbstverständlich wird bei dem Lehrgang die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veranstaltung dargestellt. Dies bedeutet, dass Sie auch über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im ersten Halbjahr 2025 eingehend informiert werden. Soweit bekannt, werden auch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen nach den Koalitionsverhandlungen mit ihren Auswirkungen auf die Arbeitsrechtspraxis behandelt. Während des gesamten Lehrgangs - und dies garantiert die begrenzte Teilnehmerzahl - haben Sie ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Behandlung individueller Fragen.

Ihr Nutzen

  • BAG-Rechtsprechung für die Praxis
  • Intensiver Erfahrungsaustausch
  • Behandlung individueller Fallgestaltungen
  • Attraktives Vollpensionspaket (optional)

Programm

1. Tag - 16:00 - 20:00 Uhr
2. Tag - 08:00 - 17:30 Uhr
3. Tag - 08:00 - 12:00 Uhr / 12:15-13:30 Uhr Q&A Session - Ihre Fälle aus der Praxis

Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Schadensersatz - Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler
  • Befristung zur Vertretung - arbeitsunfähiger Vertreter
  • Bewerbungsverfahrensanspruch - Bestenauslese
  • Bewerbungsverfahrensanspruch - sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
  • Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Vertragsinhaltskontrolle - WissZeitVG
  • Betriebsübergang - Zuordnung - Widerspruch des Arbeitnehmers

Vertragsinhalte
  • Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung
  • Bezugnahmeklausel auf Tarifvertrag
  • Bezugnahme auf Tarifverträge - Tarifwechselklausel
  • AGB-Recht als international zwingendes Recht - Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten
  • AGB - Rückzahlung von Studienkosten
  • Geschäftsgeheimnisse - Geheimnisschutz - Unterlassung

Vergütung
  • Feiertagszuschlag - regelmäßiger Beschäftigungsort
  • Urlaubsgeld - Gesamtzusage
  • Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung
  • Zielvereinbarung - Verhandlungspflicht - Schadensersatz
  • Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit
  • Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten
  • Gesetzliche Ruhepause - Lage - Vergütung

Datenschutz
  • Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO bei einer Verlet-zung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO
  • Immaterieller Schadenersatz bei Verstoß gegen DSGO und negativem Gefühl Leitsatz
  • Auskunftsanspruch - Geldentschädigung - immaterieller Schaden - Persönlichkeitsrecht - personenbezogene Daten
  • Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis
  • Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - teilweise Aufhebung eines Vorlagebeschlusses
  • Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - Bagatellgrenze
  • Ersatz eines immateriellen Schadens - Art 82 Abs 1 EUV 2026/679 - Ausgleichsfunktion - Auswirkung des Verschuldens des Verantwortlichen
  • Auslegung der Datenschutzgrundverordnung
  • Datenschutz - Schadenersatz
  • Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegung des Schadens - Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
  • Datenschutz - Schadenersatz - Überwachung durch Detektei
  • Datenverarbeitung von personenbezogenen Beschäftigtendaten - Art 88 Abs 1 und 2 EUV 2016/679 - spezifischere Vorschriften eines Mitgliedstaates - Pflicht zur Einhaltung von Art 5, 6 Abs 1 sowie 9 Abs 1 und 2 EUV 2016/679 - Verarbeitung auf der Grundlage einer Kollektivvereinbarung - Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Diskriminierungsverbote/ Gleichbehandlung
  • Ablehnung einer Bewerbung wegen des Erreichens der Regelaltersrente
  • Altersgrenze - Wiedereinstellung - altersbedingte Verweigerung der Wiedereinstellung
  • Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung we-gen des Geschlechts - Einwand des Rechtsmissbrauchs
  • Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin - Genderstern in der Stellenausschreibung
  • Gleichstellungsbeauftragte - zweigeschlechtliche Person
  • Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast
  • Entschädigungsanspruch - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters - Ausschlussfrist und Klagefrist bei Benachteiligung aus mehreren Gründen - Streitgegenstand
  • Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte ("Corona-Prämie")
  • Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche - öffentlicher Arbeitgeber - kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Kündigung wegen Kirchenaustritts - Benachteiligung wegen der Religion

Urlaubsrecht
  • Übertragungszeitraum von 15 Monaten - Hinweispflicht
  • Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Art 7 EGRL 88/2003 - Art 31 Abs 2 EUGrdRCh - Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Arbeitsunfähigkeit - Erlöschen der in der Arbeitsphase erworbenen Urlaubstage
  • Urlaubsabgeltung - zusätzliche Urlaubsvergütung - Tarifvertragsauslegung
  • Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
  • Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG bei Elternzeit
  • Berücksichtigung von erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen
  • Verjährung von Urlaubsansprüchen - Hinweispflichten
  • Beginn der Verjährungsfrist
  • Gewährung von Urlaub - Tilgungsbestimmung
  • Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH
  • Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub
  • Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Mutterschutz - Beschäftigungsverbot

Kündigung - Massenentlassungsanzeige
  • Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung
  • Anscheinsbeweis - Einwurf-Einschreiben
  • Massenentlassungsanzeige - Fehlen der Soll-Angaben
  • Massenentlassungsanzeige - Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 6 KSchG
  • Massenentlassungen - Art 2 Abs 3 UAbs 2 EGRL 59/98 - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übermittlung einer Auskunftsabschrift an die zuständige Behörde
  • Massenentlassung - Übermittlungspflicht - Verbotsgesetz
  • Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren
  • Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
  • Betriebsbedingte Kündigung nach Insolvenzeröffnung - Massenentlassungsanzeige

Tarifvertragsrecht
  • Eingruppierung - Service Agent - eingehende fachliche Einarbeitung
  • Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zur tariflichen Vergütung

Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsratswahl - weniger Wahlbewerber als Sitze
  • Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Provision - erfolgsabhängiges Entgelt
  • Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied
  • Kosten des Betriebsrats - Beschlussverfahren - Beauftragung eines Ver-fahrensbevollmächtigten - Erforderlichkeit
  • Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat - Teilnahmerecht an Betriebs- und Personalversammlung
  • Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit
  • Technische Überwachungseinrichtung - Headset-System - betriebliche Mitbestimmung - Gesamtbetriebsrat
  • Mitbestimmung Betriebsrat - Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz
  • Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht
  • Versetzung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats
  • Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern

Prozessrecht
  • Nichtzulassungsbeschwerde i.S.v. § 77 ArbGG - Anforderung
  • Elektronischer Rechtsverkehr - Syndikusrechtsanwalt - eBO
  • Schriftsatz - besonderes elektronisches Behördenpostfach
  • Streitgegenstand - Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt
  • Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt
  • Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

Wichtiges

Konzept

Raus aus dem Alltag und intensive praxisorientierte Fortbildung nutzen! Wir führen dieses erfolgreiche Konzept fort. Profitieren Sie darüber hinaus bei diesem Lehrgang auch von der angenehmen Atmosphäre eines der bestbewertesten Hotels an Deutschlands Ostseeküste. Direkt am Ostseestrand gelegen und doch nur wenige Gehminuten vom traditionsreichen, denkmalgeschützten Travemünder Ortskern entfernt, bietet Ihnen das Resort einen außergewöhnlichen Rahmen für diesen Sommerlehrgang. Mit dem Richter am Arbeitsgericht (RiArbG), Herrn Dr. Hans-Jürgen Rupp, steht Ihnen bei diesem teilnehmerbegrenzten Lehrgang ein erstklassiger und namhafter Experte als Dozent und Gesprächspartner zur Verfügung.

Durch die besondere zeitliche Gestaltung entspricht dieser Lehrgang fast einem vollen 3-Tages-Lehrgang mit dem Vorteil für Sie, dass Sie keinen weiteren Tag für An- und Abreise opfern müssen. Darüber hinaus erfüllt der Lehrgang selbstverständlich auch die Voraussetzungen nach der Fachanwaltsverordnung!

Q&A Session am Ende des Lehrgangs: Sind noch Fragen offen? Hier werden sie besprochen.

Nur 1x im Jahr!

Der Lehrgang findet jedes Jahr nur ein Mal statt. Da wir nicht auf das für den Erfolg des Lehrgangs unverzichtbare Qualitätsmerkmal einer begrenzten Teilnehmerzahl verzichten möchten, empfehlen wir eine rasche Anmeldung. Die begrenzten Seminarplätze für diese Specials waren jeweils in wenigen Wochen ausgebucht.

Zeitplan

Mittwoch, 25. Juni 2025
bis 15:30 Uhr Anreise und Check-In im Tagungshotel
15:30 Uhr Begrüßungskaffee und Registrierung
16:00 Uhr Lehrgangsbeginn und Einführung
20:00 Uhr Ende des ersten Lehrgangstages
20:15 Uhr Gemeinsames Abendessen

Donnerstag, 26. Juni 2025
8:00 Uhr Lehrgangsbeginn
13:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
17:30 Uhr Ende des zweiten Lehrgangstages
20:15 Uhr Gemeinsames Abendessen

Freitag, 27. Juni 2025
8:00 Uhr Lehrgangsbeginn
12:00 Uhr Ende des Lehrgangs
12:15 - 13:30 Uhr Q&A SESSION - Ihre Fälle aus der Praxis: Wenn noch individuelle oder sehr spezielle Fragen offen geblieben sind.

Übernachtungsmöglichkeiten

Optional bieten wir Ihnen attraktive Vollpensionspakete an: Im Paket 1 sind zwei Übernachtungen mit Frühstück im Aja-Resort (5 Gehminuten entfernt) und die Teilnahme an den zwei gemeinsamen Abendessen enthalten. Mit dem Paket 2 übernachten Sie im A-Rosa-Resort. Wenn Sie nur an den gemeinsamen Abendessen teilnehmen wollen, können Sie diese auch gesondert buchen (Paket 3).
Bitte beachten Sie, dass im A-Rosa-Resort nur wenige Zimmer zur Verfügung stehen, weshalb auch die Übernachtungen im "Schwesterhotel" Aja-Resort angeboten werden.

Was Ihre Kolleg*innen sagen

Über 70% der Teilnehmenden nutzen das SommerSpecial als jährliches Update und kommen immer wieder. Viele Teilnehmer*innen sind seit über 10 Jahren regelmäßig dabei. Dies belegt deutlich die Zufriedenheit mit dem Lehrgang. Der Referent, die Inhalte und das Lehrgangskonzept erhalten jedes Jahr Bestnoten. Schauen Sie sich auf der Website einfach die Kommentare Ihrer Kollegen und Kolleginnen zu dem Lehrgang an.

Anreise

Das A-ROSA TRAVEMÜNDE liegt direkt an der Ostsee - bis Lübeck sind es ca. 15 km. Der nächste Bahnhof ist "Lübeck- Travemünde-Strand" (ca. 400 m vom Hotel). Vom Flughafen Hamburg müssen Sie mit S-Bahn/Zug ca. 90 min. einrechnen. Die ungefähren Bahn-Fahrzeiten (bzw. Auto-km) betragen von: München 6:30 Std. (840 km), Stuttgart 6:20 Std. (720 km), Mannheim 5:30 Std. (640 km), Frankfurt/M. 4:40 Std. (550 km), Köln 5:00 Std. (490 km), Hannover 2:15 Std. (220 km), Hamburg 45 Min. alle 30 min. (80 km), und Berlin 2:40 Std. (320 km). Damit Sie zur Kostenreduzierung am ersten Lehrgangstag anreisen können, beginnt der Kurs erst um 16:00 Uhr!

Tagungsort

Das A-ROSA TRAVEMÜNDE Resort besteht aus dem ehemaligen (historischen) Kurhotel und einem neuen Anbau. Zum Ostseestrand sind es nur wenige Meter, die beliebte Hafenpromenade ist nur ein paar Minuten entfernt. Das Resort bietet uns einen modernen großen Seminarraum mit viel Tageslicht und einer eigenen Terrasse für die Pausen. Meist lassen wir auch während des Lehrgangs die großen Türen auf und die frische Ostseeluft hinein.

Besondere Stornierungsgebühren

Bei dieser Veranstaltung gelten die folgenden besonderen Bedingungen abweichend/ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für die reine Lehrgangsteilnahme:
bis zum 02.05.2025: 150 €
bis zum 16.05.2025: 350 €
bis zum 30.05.2025: 750 €
bis zum 13.06.2025: 950 €
Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.

Für das Vollpensionspaket:
bis zum 16.05.2025: 150 €
bis zum 13.06.2025: 350 €
Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr fällig.

Für die Teilnahme an den Abendessen:
bis zum 30.05.2025: kostenfrei
bis zum 13.06.2025: 50 €
Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr fällig.

Umbuchungen auf andere Termine oder Veranstaltungen sind bei dieser Veranstaltung leider nicht möglich.

Zugang und Ablauf der Präsenz-Veranstaltungen

Nach der Anmeldung zu einer Veranstaltung erhalten Sie von uns die Zugangsdaten zu Ihrem Kundenportal. Sie können sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in das Kundenportal einloggen. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben.

In Ihrem Kundenportal finden Sie alle Ihre Veranstaltungen und gelangen über den Button "Teilnehmen" in den Learning Space. Dort stehen für Sie vorab alle Veranstaltungsunterlagen zum Herunterladen zur Verfügung.

Das zeichnet diese Veranstaltung aus

Gesamteindruck

Seminarinhalt

Unsere Empfehlungen

KI-Betriebsvereinbarungen

Unser Seminar bietet einen kompakten Überblick darüber, wie die Implementierung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz ...

30.04.2025 in
Details

Arbeitsrecht Österreich

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen und Besonderheiten des österreichischen Arbeitsrechts kennen, erfahren was b...

29.04.2025 in
Details

Grundlagenkurs Entgeltabrechnung

Für "Newcomer" im Bereich der Entgeltabrechnung ist ein fundiertes Grundwissen unerlässlich. Sie lernen in diesem Kurs d...

08. - 09.04.2025 in
Details

Arbeitsrecht - Basiswissen für Personaler

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das Arbeitsrecht kompakt - praxisnah - und aktuell für Ihre Personalpraxis. Anhand viel...

29. - 30.04.2025 in
Details

15. Fachtagung "Sportarbeitsrecht"

Anhand illustrativer Beispiele aus der täglichen Praxis werden Sie für Fallstricke bei der Gestaltung von Sportarbeits- ...

26.03.2025 in Leverkusen
Details

Weiterführend

Wir garantieren höchste Qualität

Wir sind offiziell zertifiziert nach ISO 9001 und ISO 21001.

Details
Wir garantieren höchste Qualität
So haben Sie uns in 2024 bewertet

Über 4000 Kund*innen haben unsere Weiterbildungen bewertet: danke für 4,3 von 5 möglichen Sternen.

Details
So haben Sie uns in 2024 bewertet
Weitere Veranstaltungen

Weitere Veranstaltungen aus diesem Themengebiet finden Sie hier.

Details
3. Alternative

Teilnehmerstimmen

Aus der Praxis für die Praxis

Simone Bechtel, Abteilungsleiterin Personalmanagement

MLP Finanzberatung SE

Perfekter Überblick über alle relevanten Themen mit sehr nützlichem Praxisaustausch

Danny Kappenstein, Fachreferent Betriebliche Mitbestimmung

MLP SE

Erwartungen wurden sehr gut erfüllt - Eine sehr lebendige Veranstaltung mit Diskussionsmöglichkeiten und vielen Beispielen/Fällen aus der Praxis; aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung sehr gut erfüllt; Fragen wurden ausführlich beantwortet.

Petra Heidenfelder, Partner

SGP Schneider Geiwitz & Partner WP StB Rechtsanwälte PartGmbB

Sehr guter Referent! Sehr gutes Umfeld. Gelungen, Gegenstand immer aktuell wegen Fortlauf Jahr für Jahr!

Eduard R. Uebelacker

Rechtsanwaltskanzlei Uebelacker

Extrem gut investierte Zeit und Kosten, allein ein hilfreicher Hinweis reicht für die Amortisation!

Dieter Fritz, Personalleiter

Volksbank in Südwestfalen eG

Alles genau so wie erwartet - das Seminar gibt in einem entspannten Ambiente einen kurzweiligen und interessanten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Der Austausch unter den Teilnehmern war ebenfalls immer möglich

Christopher Nolte, Referent für Arbeitsrecht

Handwerkskammer für München und Oberbayern