Kreditsicherheiten und Covenants
Sicherheiten und Vertragsbedingungen in der Kreditpraxis
Kreditsicherheiten können das Verlustpotenzial eines Engagements beeinflussen; Covenants schaffen vertragliche Pflichten und zusätzliche Anknüpfungspunkte für die laufende Überwachung. Beide Instrumente ergänzen die Kreditrisikobeurteilung, ersetzen sie aber nicht. Hier erfahren Sie, wie Sicherheiten und Covenants im Kreditgeschäft eingeordnet, vereinbart und überwacht werden.

Das Wichtigste auf einen Blick
Die folgende Übersicht fasst zentrale Funktionen und Prüfpunkte zusammen.
| Im Fokus: | Kreditsicherheiten und Covenants als ergänzende Instrumente der Kreditgestaltung und -überwachung |
|---|---|
| Sicherheiten: | Sie können im Ausfallfall das Verlustpotenzial begrenzen. Entscheidend sind unter anderem Sicherheitenart, Werthaltigkeit und Verwertbarkeit. |
| Covenants: | Vertraglich vereinbarte Verpflichtungen, zum Beispiel Informations-, Verhaltens- oder Kennzahlenvorgaben |
| Überwachung: | Sicherheitenwerte und Covenant-Einhaltung während der Laufzeit beobachten. Umfang und Intervalle richten sich nach Vertrag, Institut und Risikolage. |
| Wichtig: | Sicherheiten und Covenants ersetzen nicht die Prüfung der wirtschaftlichen Situation und der Rückzahlungsfähigkeit. |
Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?
Kreditsicherheiten lassen sich grob danach unterscheiden, ob eine weitere Person oder ein bestimmter Vermögenswert für die Absicherung herangezogen wird. Welche Form infrage kommt, hängt unter anderem vom Finanzierungsvorhaben und dem konkreten Engagement ab.
- Personalsicherheiten: Eine weitere Person oder ein Unternehmen verpflichtet sich, unter bestimmten Voraussetzungen für Forderungen einzustehen. Beispiele sind Bürgschaften und Garantien.
- Sachsicherheiten: Ein bestimmter Vermögenswert oder eine Forderung dient als Sicherheit. Beispiele sind Grundpfandrechte, Pfandrechte, Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen.
Für die Beurteilung zählen neben der Sicherheitenart unter anderem Wert, Verfügbarkeit, Rang und Verwertbarkeit. Sicherheiten werden im Zusammenhang mit dem gesamten Engagement beurteilt. Weitere Aspekte der Kreditrisikoanalyse und des Kreditrisikomanagements finden Sie auf unserer Themenseite dazu.
Was sind Covenants?
Covenants sind vertraglich vereinbarte Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Finanzierung. Sie können finanzielle Kennzahlen oder bestimmte Informations- und Verhaltenspflichten betreffen und so zusätzliche Anknüpfungspunkte für die laufende Überwachung schaffen.
- Finanzielle Covenants: Vereinbarte Vorgaben zu Kennzahlen, zum Beispiel zur Eigenkapitalquote, Verschuldung oder Kapitaldienstfähigkeit.
- Nichtfinanzielle Covenants: Vereinbarte Informations- oder Verhaltenspflichten, etwa regelmäßige Berichte oder Regelungen zu bestimmten Maßnahmen des Kreditnehmenden.
Welche Pflichten, Schwellenwerte und Folgen bei einer Abweichung gelten, richtet sich nach dem konkreten Kreditvertrag. Eine Abweichung kann Anlass für eine erneute Prüfung und Abstimmung sein.
Wie werden Kreditsicherheiten beurteilt?
Der vereinbarte oder geschätzte Wert allein zeigt noch nicht, welchen Beitrag eine Sicherheit zur Begrenzung möglicher Verluste leisten kann. Relevant sind auch ihre Verfügbarkeit und Verwertbarkeit sowie die jeweilige rechtliche und vertragliche Ausgestaltung.
- Wert und Werthaltigkeit: Auf welcher Grundlage wird der Wert eingeschätzt, und wie könnte er sich während der Kreditlaufzeit verändern?
- Verfügbarkeit und Rang: Ist die Sicherheit verfügbar, und bestehen weitere Rechte oder Ansprüche, die bei ihrer Verwertung zu berücksichtigen sind?
- Verwertbarkeit: Wie lässt sich die Sicherheit im konkreten Fall verwerten, und welcher Zeit- und Kostenaufwand kann damit verbunden sein?
- Veränderungen im Zeitverlauf: Welche Entwicklungen können eine erneute Prüfung der Sicherheit erforderlich machen?
Welche Prüfpunkte im Vordergrund stehen, hängt von der Sicherheitenart, dem Kreditvertrag und der Risikolage ab.
Wie werden Covenants vereinbart und überwacht?
Damit Covenants im Kreditgeschäft hilfreich sind, müssen sie zum konkreten Engagement und zu den erkennbaren Risiken passen. Für ihre spätere Überwachung sollten Inhalt, Berechnung und Meldewege nachvollziehbar festgelegt sein.
- Risiko und Zweck festlegen
Welche Entwicklung soll der Covenant abbilden? Je nach Engagement können etwa Verschuldung, Liquidität oder Kapitaldienstfähigkeit relevant sein. - Definition und Berechnung klären
Kennzahl, Berechnungsgrundlage, Datenquelle und Prüfzeitpunkt sollten im Vertrag eindeutig beschrieben sein. So lassen sich Missverständnisse bei der späteren Auswertung vermeiden. - Berichtspflichten und Schwellenwerte vereinbaren
Der Vertrag kann festlegen, welche Informationen der Kreditnehmer wann bereitstellt und welche Schwellenwerte gelten. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Einzelfall und den vertraglichen Vereinbarungen ab. - Ergebnisse prüfen und Abweichungen einordnen
Werden vereinbarte Werte verfehlt oder Informationen nicht fristgerecht vorgelegt, sollte die Abweichung zeitnah geprüft und im Zusammenhang mit der übrigen Risikolage bewertet werden.
Welche Folgen eine Covenant-Verletzung hat, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den Umständen des Einzelfalls. Das Monitoring ist zugleich Teil der laufenden Kreditrisikoanalyse und des Kreditrisikomanagements.
Wie ergänzen sich Sicherheiten und Covenants im Kreditprozess?
Kreditsicherheiten und Covenants können die Strukturierung und Überwachung eines Engagements unterstützen. Ausgangspunkt der Kreditentscheidung bleibt jedoch die Frage, ob das Unternehmen Zins und Tilgung voraussichtlich aus den verfügbaren Rückzahlungsquellen leisten kann.
- Rückzahlungsfähigkeit beurteilen: Die finanzielle Lage, die erwartete Entwicklung und die verfügbaren Cashflows bilden die Grundlage der Prüfung. Dazu gehört auch eine fundierte Bilanz-, BWA- und Cashflow-Analyse.
- Sicherheiten einordnen: Sie können im Verwertungsfall zur Begrenzung möglicher Verluste beitragen. Sie belegen für sich genommen aber nicht, dass die laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können.
- Covenants für die Überwachung nutzen: Vereinbarte Berichtspflichten und Kennzahlen können Veränderungen sichtbar machen und Anlass für eine erneute Beurteilung geben. Sie ersetzen weder die laufende Analyse noch eine klare Bewertung der Risikolage.
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Finanzierungszweck, vom Unternehmen und von den festgestellten Risiken ab. Entscheidend ist, dass Kreditentscheidung, Vertragsbedingungen und laufende Überwachung nachvollziehbar zusammenpassen.
Fragen zu Kreditsicherheiten und Covenants
1. Ersetzen Kreditsicherheiten die Bonitätsprüfung?
1. Ersetzen Kreditsicherheiten die Bonitätsprüfung?
Nein. Sicherheiten können im Verwertungsfall zur Begrenzung möglicher Verluste beitragen. Sie ersetzen aber nicht die Prüfung, ob ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann.
2. Was ist der Unterschied zwischen Sicherheiten und Covenants?
2. Was ist der Unterschied zwischen Sicherheiten und Covenants?
Kreditsicherheiten können die Rückführung eines Kredits im Verwertungsfall unterstützen. Covenants sind vertraglich vereinbarte Pflichten oder Kennzahlen, die zusätzliche Informationen und Anknüpfungspunkte für die Überwachung liefern. Beide Instrumente ergänzen die Kreditrisikobeurteilung.
3. Was ist zu tun, wenn ein Covenant nicht eingehalten wird?
3. Was ist zu tun, wenn ein Covenant nicht eingehalten wird?
Zunächst sollte die Abweichung geprüft und im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation beurteilt werden. Welche Schritte folgen, hängt von den vertraglichen Regelungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
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Weiterführende Inhalte
Quellen und StandDie Inhalte bieten eine fachliche Orientierung zu Kreditsicherheiten und Covenants im Kreditgeschäft. Für die fachliche und aufsichtsrechtliche Einordnung sind insbesondere folgende Quellen relevant:
Redaktioneller Stand: Oktober 2026. |





