Was verlangt Artikel 4 des AI Acts zur KI-Kompetenz?

Auf einen Blick
✓ Anwendbar seit:2. Februar 2025
✓ Neufassung seit:27. Juli 2026
✓ Betroffen:Anbieter und Betreiber von KI-Systemen
✓ Gefordert:Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz von Mitarbeitenden und weiteren Personen, die im Auftrag mit KI-Systemen arbeiten
✓ Wichtig:Artikel 4 schreibt weder ein einheitliches Schulungsprogramm noch ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede Person vor

Was gilt seit der Neufassung von Artikel 4 des AI Acts?

Seit der Neufassung von Artikel 4 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz müssen Unternehmen für einzelne Personen jedoch nicht garantieren.

Bis zur NeufassungSeit der Neufassung 2026
Ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellenEntwicklung der KI-Kompetenz unterstützen
Bestmöglich ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz sicherstellenKein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss garantiert werden
Maßnahmen abhängig von Kenntnissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie EinsatzkontextDie kontextbezogene und risikoorientierte Ausrichtung der Maßnahmen bleibt bestehen

Für welche Unternehmen gilt Artikel 4 des AI Acts?

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz ist damit nicht auf Hochrisiko-KI oder bestimmte Branchen beschränkt. Auch Unternehmen, die KI-Systeme lediglich im Arbeitsalltag einsetzen, können als Betreiber von Artikel 4 erfasst sein.

Entscheidend ist die konkrete Rolle des Unternehmens. Ein Unternehmen kann beispielsweise Betreiber sein, wenn Beschäftigte ein extern bereitgestelltes KI-System für betriebliche Aufgaben nutzen. Die Europäische Kommission nennt ausdrücklich auch den Einsatz von ChatGPT etwa zur Erstellung von Werbetexten oder für Übersetzungen als Fall, bei dem die Anforderungen an die KI-Kompetenz zu berücksichtigen sind.

Dabei betrifft Artikel 4 nicht nur eigene Mitarbeitende. Einbezogen sind auch andere Personen, die im Auftrag des Anbieters oder Betreibers mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Hierzu können je nach Konstellation beispielsweise Auftragnehmer oder Dienstleister gehören.

Für Unternehmen wichtig:
Ob Artikel 4 relevant ist, hängt zunächst davon ab, ob tatsächlich ein KI-System im Sinne des AI Acts eingesetzt oder angeboten wird und welche Rolle das Unternehmen dabei einnimmt. Die Anforderungen an die konkreten Kompetenzmaßnahmen richten sich anschließend nach den eingesetzten Systemen, den beteiligten Personen und dem jeweiligen Nutzungskontext.

Welche Mitarbeitenden müssen bei Maßnahmen zur KI-Kompetenz berücksichtigt werden?

Artikel 4 erfasst grundsätzlich die Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Unternehmen müssen dabei nicht für alle Beschäftigten dieselben Maßnahmen vorsehen. Entscheidend sind die tatsächlich eingesetzten KI-Systeme, die jeweilige Tätigkeit sowie Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung der beteiligten Personen.

Das kann sowohl Beschäftigte betreffen, die regelmäßig mit KI-Systemen arbeiten, als auch Personen, die KI nur für einzelne Aufgaben einsetzen. So bestätigt die Europäische Kommission beispielsweise, dass auch ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT zur Erstellung von Werbetexten oder für Übersetzungen nutzen, die Anforderungen aus Artikel 4 berücksichtigen muss.

Nicht jede Person benötigt deshalb dieselbe Form oder Tiefe der Qualifizierung. Für Beschäftigte, die lediglich ein freigegebenes KI-Tool für einfache Aufgaben verwenden, können andere Maßnahmen angemessen sein als etwa für Personen, die KI-Systeme auswählen, konfigurieren, Ergebnisse fachlich bewerten oder in risikoreicheren Einsatzbereichen verwenden. Die Kommission hält ausdrücklich unterschiedliche Lern- und Qualifizierungsniveaus je nach Vorwissen, Tätigkeit und eingesetztem System für sachgerecht.

PersonengruppeMöglicher Kompetenzbedarf
Gelegentliche Nutzer von KI-ToolsGrundlegendes Verständnis der Funktionsweise, Möglichkeiten und typischen Risiken
Regelmäßige AnwenderZusätzlich sicherer Umgang mit dem konkret eingesetzten KI-System und seinen Grenzen
Personen mit fachlicher Prüf- oder FreigabeverantwortungZusätzlich Bewertung von KI-Ergebnissen, Risiken und geeigneten Kontrollmaßnahmen
Technische oder besonders spezialisierte AnwenderVertiefte, auf das eingesetzte System und die jeweilige Aufgabe zugeschnittene Kenntnisse
Für Unternehmen wichtig:
Artikel 4 verlangt kein identisches Schulungsprogramm für die gesamte Belegschaft. Sinnvoll ist vielmehr, zunächst zu erfassen, wer welche KI-Systeme für welche Aufgaben nutzt, und darauf die erforderlichen Kompetenzmaßnahmen auszurichten.

Müssen alle Mitarbeitenden eine KI-Schulung absolvieren?

Nein. Artikel 4 schreibt keine einheitliche KI-Schulung für alle Mitarbeitenden vor. Unternehmen müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, diese aber an die jeweiligen Personen, deren Vorkenntnisse, Tätigkeiten und die eingesetzten KI-Systeme anpassen.

Eine klassische Schulung kann dabei ein geeignetes Mittel sein, ist aber nicht die einzige mögliche Maßnahme. Die Europäische Kommission nennt ausdrücklich auch andere Formen der Unterstützung und Orientierung. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt unter anderem vom eingesetzten KI-System, dessen Risiken und dem Kompetenzbedarf der jeweiligen Zielgruppe ab.

Auch ein rein formaler Ansatz reicht nicht zwangsläufig aus. Die Kommission weist darauf hin, dass es in vielen Fällen nicht genügen dürfte, Beschäftigte lediglich auf die Gebrauchsanweisung eines KI-Systems zu verweisen. Maßnahmen sollten vielmehr auf den konkreten Nutzungskontext und die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sein.

Für Unternehmen wichtig:
Artikel 4 verlangt keine Pflichtschulung nach einem vorgegebenen Lehrplan. Entscheidend ist, dass geeignete Maßnahmen zur Entwicklung der KI-Kompetenz tatsächlich vorgesehen und auf die jeweiligen Einsatzsituationen abgestimmt werden. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss seit der Neufassung von Artikel 4 nicht garantiert werden.

Welche Inhalte sollten Maßnahmen zur KI-Kompetenz abdecken?

Welche Inhalte erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Unternehmen, den eingesetzten KI-Systemen und den Aufgaben der betroffenen Personen ab. Einen einheitlichen Lehrplan schreibt Artikel 4 nicht vor. Die Europäische Kommission nennt jedoch mehrere Punkte, die Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Maßnahmen berücksichtigen sollten.

Dazu gehört zunächst ein grundlegendes Verständnis von KI: Mitarbeitende sollten insbesondere verstehen, was KI-Systeme sind, wie sie grundsätzlich funktionieren und welche Möglichkeiten und Grenzen mit ihrem Einsatz verbunden sind. Relevant ist außerdem, welche KI-Systeme im eigenen Unternehmen eingesetzt werden und ob das Unternehmen dabei beispielsweise als Anbieter oder Betreiber handelt.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Risiken der konkret eingesetzten KI-Systeme. Die betroffenen Personen sollten verstehen, welche Risiken im jeweiligen Nutzungskontext entstehen können und wie diese vermieden oder gemindert werden können.

Die Maßnahmen sollten außerdem an Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie den jeweiligen Einsatzkontext angepasst werden. Je nach Tätigkeit können auch rechtliche, ethische oder organisatorische Aspekte relevant sein.

ThemenbereichMögliche Inhalte
Grundverständnis von KIFunktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von KI-Systemen
KI im eigenen UnternehmenEingesetzte Systeme, Anwendungsfälle und Rolle des Unternehmens als Anbieter oder Betreiber
Risiken und GrenzenRisiken der eingesetzten KI-Systeme sowie Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Minderung
Sicherer EinsatzGeeignete Kontrollmaßnahmen und verantwortungsvoller Umgang mit KI-Ergebnissen
Recht und GovernanceRelevante Anforderungen des AI Acts sowie rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Aufgabenspezifisches WissenKenntnisse, die für das konkret eingesetzte KI-System, die jeweilige Tätigkeit und den Nutzungskontext erforderlich sind
Für Unternehmen wichtig:
Nicht jede Person muss alle Themen in derselben Tiefe beherrschen. Ausgangspunkt sollte sein, welches KI-System für welche Aufgabe eingesetzt wird und welche Kenntnisse die jeweilige Person dafür benötigt. Darauf können unterschiedliche Kompetenzmaßnahmen und Lernniveaus aufgebaut werden.

Muss KI-Kompetenz dokumentiert oder zertifiziert werden?

Ein bestimmtes Zertifikat oder eine vorgegebene Form der Dokumentation schreibt Artikel 4 nicht vor. Unternehmen sollten jedoch nachvollziehbar festhalten können, welche Maßnahmen sie zur Förderung der KI-Kompetenz durchgeführt haben. Die Europäische Kommission nennt hierfür beispielsweise interne Aufzeichnungen über Schulungen oder andere Informations- und Unterstützungsmaßnahmen.

Auch eine formale Prüfung oder Messung des Kompetenzniveaus einzelner Mitarbeitender ist nach Artikel 4 nicht vorgeschrieben. Seit der Neufassung ist zudem ausdrücklich klargestellt, dass Anbieter und Betreiber kein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz für einzelne Personen garantieren müssen.

Für die Praxis kann es dennoch sinnvoll sein, zumindest festzuhalten, welche Personengruppen welche KI-Systeme nutzen, welcher Kompetenzbedarf festgestellt wurde und welche Maßnahmen daraufhin durchgeführt wurden. Damit lässt sich der gewählte Ansatz intern nachvollziehen und bei Änderungen von KI-Systemen oder Einsatzbereichen aktualisieren. Das ist eine praktische Ableitung aus dem risikobasierten Ansatz der Kommission, keine ausdrücklich vorgeschriebene Dokumentationsform.

Für Unternehmen wichtig:
Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist vielmehr, geeignete Kompetenzmaßnahmen tatsächlich umzusetzen. Eine interne Dokumentation der Maßnahmen ist sinnvoll, um den eigenen Umgang mit Artikel 4 nachvollziehbar festzuhalten.

Wie können Unternehmen Artikel 4 praktisch umsetzen?

Artikel 4 schreibt Unternehmen keinen festen Umsetzungsprozess vor. In der Praxis bietet sich jedoch ein risikoorientiertes Vorgehen an: Unternehmen sollten zunächst erfassen, wo KI-Systeme eingesetzt werden, welche Personen damit arbeiten und welcher Kompetenzbedarf sich aus den jeweiligen Aufgaben, eingesetzten KI-Systemen und Einsatzsituationen ergibt.

SchrittMaßnahme
1. KI-Systeme erfassenFesthalten, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden und für welche Aufgaben
2. Betroffene Personen bestimmenErmitteln, welche Mitarbeitenden oder weiteren Personen mit den KI-Systemen arbeiten
3. Kompetenzbedarf bewertenVorkenntnisse, Tätigkeit, Einsatzkontext und relevante Risiken berücksichtigen
4. Geeignete Maßnahmen festlegenSchulungen, Einweisungen, Leitlinien oder andere zielgruppengerechte Maßnahmen auswählen
5. Maßnahmen dokumentierenNachvollziehbar festhalten, welche Personengruppen welche Maßnahmen erhalten haben
6. Regelmäßig überprüfenBei neuen KI-Systemen, geänderten Aufgaben oder neuen Risiken den Kompetenzbedarf erneut bewerten
Für Unternehmen wichtig:
Diese sechs Schritte sind kein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, sondern eine praxisorientierte Umsetzungshilfe. Artikel 4 lässt Unternehmen Spielraum bei der Ausgestaltung der Maßnahmen. Entscheidend ist, dass die Entwicklung der KI-Kompetenz passend zum jeweiligen Einsatzkontext unterstützt wird.

Checkliste: Sind die Anforderungen an die KI-Kompetenz berücksichtigt?

Mit dieser Checkliste können Unternehmen prüfen, ob die wesentlichen Punkte für die Umsetzung von Artikel 4 berücksichtigt wurden. Sie ist eine praktische Orientierung und kein gesetzlich vorgegebenes Prüfverfahren. Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz unter Berücksichtigung von Kenntnissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie des jeweiligen Einsatzkontexts.

Die im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme und ihre Anwendungsfälle sind erfasst.
Es ist bekannt, welche Mitarbeitenden und weiteren Personen mit den jeweiligen KI-Systemen arbeiten.
Kenntnisse, Erfahrung, Tätigkeit und Einsatzkontext der betroffenen Personengruppen wurden berücksichtigt.
Relevante Risiken der eingesetzten KI-Systeme und der daraus entstehende Kompetenzbedarf wurden bewertet.
Geeignete Schulungs-, Informations- oder Unterstützungsmaßnahmen wurden festgelegt und umgesetzt.
Die durchgeführten Maßnahmen werden intern nachvollziehbar festgehalten und bei Veränderungen von KI-Systemen oder Einsatzbereichen überprüft.

Whitepaper mit AI-Act-Checkliste anfordern

EU AI Act: Was sich zum 2. August 2026 ändert
Handlungsnotwendigkeiten und Checkliste für Unternehmen

Die Anforderungen an die KI-Kompetenz nach Artikel 4 sind nur ein Teil der Pflichten des EU AI Acts. Das Whitepaper gibt einen kompakten Überblick über die für Unternehmen relevanten Anforderungen und zeigt, welche weiteren Themen jetzt berücksichtigt werden sollten.

Im Whitepaper erfahren Sie unter anderem:

✓ welche Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 gelten
✓ was Unternehmen bei KI-Kompetenz nach Artikel 4 beachten sollten
✓ wann eine mögliche Einstufung als Hochrisiko-KI zu prüfen ist
✓ welche Rollen und Verantwortlichkeiten Unternehmen klären sollten
✓ welche Maßnahmen die praktische AI-Act-Checkliste empfiehlt

Whitepaper mit Checkliste anfordern 

Häufige Fragen zur KI-Kompetenz nach Artikel 4

Müssen alle Mitarbeitenden eine KI-Schulung absolvieren?

Nein. Artikel 4 schreibt weder eine einheitliche Schulung noch ein bestimmtes Schulungsformat für alle Mitarbeitenden vor. Die Maßnahmen sollen vielmehr an Vorkenntnisse, Erfahrung, Tätigkeit und Nutzungskontext der jeweiligen Personen angepasst werden.

Gilt Artikel 4 auch, wenn Mitarbeitende ChatGPT oder andere generative KI nutzen?

Ja. Die Europäische Kommission nennt ausdrücklich auch Unternehmen, deren Beschäftigte ChatGPT beispielsweise für Werbetexte oder Übersetzungen einsetzen. Auch in solchen Fällen müssen geeignete Maßnahmen zur Entwicklung der KI-Kompetenz berücksichtigt werden.

Reicht es aus, Mitarbeitende auf die Gebrauchsanweisung eines KI-Systems zu verweisen?

Nicht unbedingt. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission kann es in vielen Fällen unzureichend sein, lediglich auf eine Gebrauchsanweisung zu verweisen. Welche zusätzlichen Schulungs- oder Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen System, seinem Einsatz und der Zielgruppe ab.

Müssen Unternehmen das Kompetenzniveau ihrer Mitarbeitenden messen?

Nein. Artikel 4 verpflichtet Unternehmen nicht dazu, das KI-Wissen einzelner Mitarbeitender formal zu messen. Seit der Neufassung ist zudem ausdrücklich geregelt, dass Anbieter und Betreiber kein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz einer einzelnen Person garantieren müssen.

Ist für die KI-Kompetenz nach Artikel 4 ein Zertifikat vorgeschrieben?

Nein. Ein bestimmtes Zertifikat ist nicht erforderlich. Die Kommission nennt interne Aufzeichnungen über Schulungen oder andere Unterstützungsmaßnahmen als mögliche Form der Dokumentation.

Gilt Artikel 4 nur für Hochrisiko-KI?

Nein. Artikel 4 richtet sich grundsätzlich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und ist nicht auf Hochrisiko-KI beschränkt. Für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen gelten jedoch zusätzliche Anforderungen: Personen, denen die menschliche Aufsicht übertragen wird, müssen über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen.

Müssen Unternehmen einen AI Officer oder ein KI-Governance-Gremium einrichten?

Nein. Artikel 4 schreibt keine bestimmte Governance-Struktur, keinen AI Officer und kein eigenes KI-Gremium vor. Unternehmen können solche Strukturen freiwillig einsetzen, wenn sie für ihre Organisation sinnvoll sind.

Stand und fachliche Grundlagen

Stand: 11. August 2026

Die Informationen auf dieser Seite beruhen insbesondere auf Artikel 4 des EU AI Acts in seiner seit dem 27. Juli 2026 geltenden Fassung sowie den aktuellen Hinweisen der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche Maßnahmen zur Entwicklung der KI-Kompetenz angemessen sind, hängt insbesondere von den eingesetzten KI-Systemen, den beteiligten Personen und dem jeweiligen Nutzungskontext ab.

Weitere Informationen zum EU AI Act
Einen Überblick über weitere Pflichten, Fristen, KI-Kompetenz, Hochrisiko-KI und Governance finden Sie auf unserer Themenseite zum EU AI Act.
→ EU AI Act: Pflichten, Fristen und Checkliste für Unternehmen

Künstliche Intelligenz nach Fachbereich vertiefen

KI in Pharma & Healthcare

Entdecken Sie Weiterbildungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in Pharma und Healthcare – von regulatorischen…

KI in Pharma & Healthcare entdecken

KI in Banken & Finanzinstituten

Entdecken Sie Weiterbildungen zu Künstlicher Intelligenz im Finanzsektor – von AI Act und regulatorischen Anforderungen…

KI in Banken & Finanzinstituten entdecken

KI in Recht & Compliance

Entdecken Sie Weiterbildungen rund um Künstliche Intelligenz im rechtlichen Umfeld – von regulatorischen Anforderungen…

KI in Recht & Compliance entdecken

KI in Strategie, Organisation & Personalwirtschaft

Entdecken Sie Weiterbildungen rund um den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Organisation, Personalmanagement und…

KI in Strategie, Organisation & Personalwirtschaft entdecken