EU AI Act: Änderungen zum 2. August 2026 für Unternehmen

EU AI Act 2026

Auf einen Blick
✓ Stichtag:2. August 2026
✓ Betroffen:Unternehmen, die KI entwickeln, bereitstellen oder einsetzen
✓ Im Fokus:Transparenzpflichten, KI-Kompetenz, Rollen und Hochrisiko-KI
✓ Jetzt prüfen:KI-Systeme erfassen, Zuständigkeiten klären und Handlungsbedarf bewerten

Was gilt seit dem 2. August 2026?

Seit dem 2. August 2026 sind weitere wesentliche Teile des EU AI Acts anwendbar. Besonders relevant sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50, etwa bei der Interaktion mit Chatbots und Voice-Agenten sowie bei synthetischen Inhalten und Deepfakes. Die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten dagegen bereits seit dem 2. Februar 2025. Die Pflichten für Hochrisiko-KI greifen aufgrund der geänderten Anwendungsfristen erst später.

Der 2. August 2026 ist damit weder der Beginn noch der Abschluss der Umsetzung des AI Acts. Unternehmen müssen unterschiedliche Anwendungszeitpunkte berücksichtigen und prüfen, welche Anforderungen aufgrund ihrer Rolle und ihrer konkreten KI-Anwendungen bereits gelten.

ThemaAnwendungszeitpunktWas Unternehmen prüfen sollten
KI-Kompetenzgilt seit 2. Februar 2025Kompetenzbedarf der betroffenen Personen berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur KI-Kompetenz umsetzen
Transparenzpflichtengrundsätzlich seit 2. August 2026Chatbots, Voice-Agenten, Deepfakes und KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse prüfen
Technische Kennzeichnung synthetischer Inhaltefür vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme: Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026technische Markierungsmöglichkeiten prüfen und erforderliche Anpassungen vorbereiten
Hochrisiko-KI nach Anhang IIIab 2. Dezember 2027mögliche Hochrisiko-Einstufung prüfen und erforderliche Prozesse vorbereiten
Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang Iab 2. August 2028produktspezifische Anforderungen und Zuständigkeiten beobachten

Welche Unternehmen sollten sich jetzt mit dem AI Act beschäftigen?

Unternehmen sollten ihren Handlungsbedarf prüfen, sobald sie KI-Systeme entwickeln, entwickeln lassen, unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, aus einem Drittland in die EU einführen, innerhalb der Lieferkette vertreiben oder im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich einsetzen.

Der AI Act unterscheidet insbesondere zwischen Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern. Welche Pflichten für ein Unternehmen gelten, hängt vor allem von seiner jeweiligen Rolle und dem konkreten KI-System ab. Ein Unternehmen kann bei verschiedenen KI-Systemen auch unterschiedliche Rollen einnehmen. Die Rollenbewertung sollte deshalb für jedes System einzeln erfolgen.

Sollten wir unseren Handlungsbedarf prüfen?

PrüffrageMöglicher Rollenbezug
Entwickeln wir KI-Systeme oder lassen wir diese für uns entwickeln?Anbieterrolle prüfen
Stellen wir ein KI-System unter unserem eigenen Namen oder unserer eigenen Marke bereit?Anbieterrolle prüfen
Führen wir KI-Systeme eines außerhalb der EU niedergelassenen Anbieters in den Unionsmarkt ein?Rolle als Einführer prüfen
Stellen wir KI-Systeme innerhalb einer Lieferkette auf dem Unionsmarkt bereit?Rolle als Händler prüfen
Verwenden wir KI-Systeme im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich?Betreiberrolle prüfen
Verändern wir ein bestehendes KI-System oder dessen vorgesehenen Einsatzzweck?Rolle und Risikoeinstufung erneut prüfen

Für die Praxis empfiehlt es sich, die betreffenden KI-Systeme in einem KI-Inventar zu erfassen. Darin können insbesondere der Einsatzzweck, die Rolle des Unternehmens, verantwortliche Stellen und möglicherweise einschlägige Pflichten festgehalten werden. Ein solches unternehmensweites KI-Inventar ist nicht generell als eigene Dokumentationsform im EU AI Act vorgeschrieben, erleichtert aber die systematische Prüfung und interne Governance.

Die zentralen Rollen im Überblick

RolleVereinfacht erklärtTypische Prüffrage
AnbieterEntwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr beziehungsweise nimmt es in Betrieb.Bieten wir das System unter unserem Namen an?
BetreiberVerwendet ein KI-System im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich.Setzen wir das System in unserem Unternehmen ein?
EinführerBringt ein KI-System eines außerhalb der EU niedergelassenen Anbieters auf den Unionsmarkt.Führen wir das System aus einem Drittland ein?
HändlerStellt ein KI-System innerhalb der Lieferkette auf dem Unionsmarkt bereit, ohne selbst Anbieter oder Einführer zu sein.Vertreiben oder vermitteln wir das System?
Hinweis: Die Rollenbewertung sollte nicht pauschal für das gesamte Unternehmen erfolgen. Ein Unternehmen kann beispielsweise bei einem KI-System Betreiber und bei einem anderen System Anbieter sein.

Weiterführender Fachbeitrag

AI Governance: Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen 

Im nächsten Schritt ist zu prüfen, welche konkreten Pflichten sich aus der jeweiligen Rolle, dem Einsatzzweck und der Risikoeinstufung des KI-Systems ergeben.

Welche Pflichten des AI Acts sollten Unternehmen jetzt besonders prüfen?

Seit dem 2. August 2026 sind insbesondere die Transparenzpflichten nach Artikel 50 anwendbar. Andere Anforderungen gelten bereits: Die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025; Artikel 4 wurde 2026 neu gefasst. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI greifen dagegen aufgrund der geänderten Anwendungszeitpunkte später. Unternehmen sollten deshalb nicht von einem einheitlichen Stichtag für alle Pflichten ausgehen, sondern für jedes KI-System prüfen, welche Anforderungen wann relevant werden.

Transparenzpflichten nach Artikel 50

Bei der direkten Interaktion mit einem KI-System müssen natürliche Personen grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit KI interagieren. Das betrifft beispielsweise Chatbots und Voice-Agenten, soweit die KI-Natur nicht bereits aufgrund der Umstände offensichtlich ist.

Weitere Transparenzanforderungen bestehen unter anderem für synthetische Inhalte, Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte. Welche Pflicht konkret greift, hängt vom jeweiligen Einsatzszenario und von der Rolle des Unternehmens ab.

KI-Kompetenz nach Artikel 4

Die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Artikel 4 wurde 2026 neu gefasst: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei sind insbesondere Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie der konkrete Einsatzkontext zu berücksichtigen.

Ein einheitlicher Lehrplan, ein bestimmtes Kompetenzniveau oder eine allgemeine Zertifizierungspflicht sind damit nicht verbunden. Unternehmen sollten vielmehr prüfen, welche Personen mit welchen KI-Systemen arbeiten und welche Maßnahmen für deren konkrete Aufgaben und den jeweiligen Einsatz angemessen sind. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz muss für einzelne Personen nicht garantiert werden.

Hochrisiko-KI richtig einordnen

Nicht jedes KI-System, das in einem sensiblen Bereich eingesetzt wird, ist automatisch Hochrisiko-KI. Entscheidend sind insbesondere der konkrete Einsatzzweck sowie die Voraussetzungen des Artikels 6 und der Anhänge I und III.

Unternehmen sollten potenzielle Hochrisiko-Anwendungen deshalb frühzeitig identifizieren. Dazu können je nach konkretem Einsatz beispielsweise Systeme in Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeitsbewertung oder kritischer Infrastruktur gehören. Die entsprechenden Anforderungen werden jedoch zu späteren Zeitpunkten anwendbar.

Weiterführender Fachbeitrag

Wann gilt ein KI-System als Hochrisiko-KI? 

Governance und Verantwortlichkeiten organisieren

Die Umsetzung des AI Acts ist keine isolierte Aufgabe einer einzelnen Abteilung. Unternehmen sollten abhängig von den eingesetzten KI-Systemen klären, welche Funktionen beteiligt sein müssen, und Zuständigkeiten sowie Freigabe- und Eskalationswege festlegen.

Ebenso sollte geregelt werden, wie neue KI-Systeme bewertet, Anbieterinformationen geprüft und regulatorische Änderungen beobachtet werden. Ein aktuelles KI-Inventar kann dafür eine wichtige Grundlage bilden.

Welche Fristen sollten Unternehmen beim AI Act kennen?

Der AI Act wird nicht zu einem einzigen Zeitpunkt vollständig anwendbar. Für Unternehmen sind mehrere Stichtage relevant: Die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025, weitere Transparenzpflichten greifen grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Für bestimmte technische Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte besteht eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI nach Anhang III und Anhang I werden zu späteren Zeitpunkten anwendbar.

StichtagWas gilt?Was sollten Unternehmen tun?
2. Februar 2025Anforderungen an die KI-Kompetenz geltenKompetenzbedarf der betroffenen Personen berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur KI-Kompetenz umsetzen
2. August 2026Weitere wesentliche Teile des AI Acts sind anwendbar, insbesondere die TransparenzpflichtenKI-Anwendungen auf Transparenzpflichten prüfen und erforderliche Hinweise beziehungsweise Offenlegungen umsetzen
2. Dezember 2026Übergangsfrist für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme zur Erzeugung synthetischer Inhalte endetTechnische Markierungsmöglichkeiten prüfen und erforderliche Anpassungen umsetzen
2. Dezember 2027Anforderungen für Hochrisiko-KI nach Artikel 6 Abs. 2 und Anhang IIIPotenzielle Hochrisiko-Anwendungen frühzeitig identifizieren und notwendige Prozesse vorbereiten
2. August 2028Anforderungen für Hochrisiko-KI nach Artikel 6 Abs. 1 und Anhang IProduktspezifische Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Compliance-Prozesse vorbereiten
Wichtig: Der 2. August 2026 ist kein einheitlicher Stichtag für sämtliche Pflichten des AI Acts. Unternehmen sollten deshalb für jedes KI-System getrennt prüfen, welche Anforderungen bereits gelten und welche Anwendungszeitpunkte noch bevorstehen.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt umsetzen?

Unternehmen sollten die Umsetzung des AI Acts strukturiert angehen. Ausgangspunkt ist ein vollständiger Überblick über die eingesetzten KI-Systeme. Darauf aufbauend lassen sich Rollen, Pflichten und erforderliche Maßnahmen systematisch bestimmen.

7 Schritte zur Vorbereitung auf den AI Act

1.KI-Inventar erstellen
Alle eingesetzten und entwickelten KI-Systeme erfassen – einschließlich dezentral genutzter Anwendungen in einzelnen Fachabteilungen.
2.Unternehmensrolle bestimmen
Für jedes KI-System prüfen, ob das Unternehmen beispielsweise Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler ist.
3.Transparenzfälle identifizieren
Insbesondere Chatbots, Voice-Agenten, synthetische Inhalte, Deepfakes und öffentlichkeitsbezogene KI-Texte auf Transparenzpflichten prüfen.
4.Maßnahmen zur KI-Kompetenz festlegen
Betroffene Personen, Kenntnisse, Erfahrung, Aufgaben und Einsatzkontext berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz festlegen und umsetzen.
5.Hochrisiko-Einstufung prüfen
Den konkreten Einsatzzweck anhand von Artikel 6 sowie den Anhängen I und III bewerten und bei möglichen Hochrisiko-Anwendungen frühzeitig Prozesse vorbereiten.
6.Governance und Verantwortlichkeiten festlegen
Festlegen, wer relevante fachliche, rechtliche, technische und organisatorische Aufgaben übernimmt sowie Freigabe- und Eskalationswege klären.
7.Anbieterinformationen, Verträge und Rechtsentwicklung prüfen
Anbieterinformationen und Verträge prüfen sowie Änderungen durch Leitlinien, Normen und weitere regulatorische Entwicklungen laufend verfolgen.

 

Checkliste: Wie gut ist Ihr Unternehmen auf den AI Act vorbereitet?

Mit der folgenden Checkliste können Unternehmen ihren aktuellen Umsetzungsstand überprüfen. Nicht jeder Punkt ist für jedes Unternehmen oder jedes KI-System gleichermaßen relevant. Entscheidend sind insbesondere die jeweilige Rolle, der konkrete Einsatzzweck und die Risikoeinstufung des KI-Systems.

A. KI-Systeme und Rollen

Alle eingesetzten und entwickelten KI-Systeme sind erfasst.
Auch dezentral genutzte KI-Anwendungen in Fachabteilungen sind berücksichtigt.
Für jedes KI-System ist die Rolle des Unternehmens geklärt.
Einsatzzweck und Verantwortlichkeiten sind dokumentiert.

B. Transparenzpflichten

Chatbots und Voice-Agenten mit direkter Interaktion zu natürlichen Personen sind identifiziert.
Erforderliche Hinweise auf die KI-Interaktion sind eingerichtet.
Synthetische Inhalte und Deepfakes wurden auf Kennzeichnungspflichten geprüft.
Der Umgang mit KI-generierten Texten für die Öffentlichkeit ist geregelt.

C. KI-Kompetenz

Die mit KI befassten Personengruppen sind identifiziert.
Kenntnisse, Erfahrung, Aufgaben und Einsatzkontext der betroffenen Personen wurden berücksichtigt.
Geeignete Schulungs- oder Informationsmaßnahmen sind vorhanden.
Geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz wurden festgelegt und umgesetzt.

D. Hochrisiko-KI und Governance

KI-Systeme wurden auf eine mögliche Hochrisiko-Einstufung geprüft.
Relevante fachliche, rechtliche, technische und organisatorische Zuständigkeiten sind geklärt.
Freigabe- und Eskalationswege für neue KI-Anwendungen sind definiert.
Ein Verfahren zur regelmäßigen Neubewertung bestehender KI-Systeme ist vorgesehen.

E. Anbieterinformationen und regulatorische Entwicklung

Relevante Anbieterinformationen und Gebrauchsanweisungen liegen vor.
Verträge und Compliance-Nachweise wurden geprüft.
Zuständigkeiten für die Beobachtung regulatorischer Änderungen sind festgelegt.
Neue Leitlinien, Normen und gesetzliche Änderungen werden regelmäßig bewertet.

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EU AI Act: Was sich zum 2. August 2026 ändert

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Häufige Fragen zum EU AI Act

1. Ist der EU AI Act seit dem 2. August 2026 vollständig anwendbar?

Nein. Der EU AI Act wird schrittweise anwendbar. Die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025, wesentliche Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026. Für bestimmte technische Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte besteht eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026; Anforderungen an Hochrisiko-KI greifen zu späteren Zeitpunkten.

2. Müssen Unternehmen bei Chatbots und Voice-Agenten auf den KI-Einsatz hinweisen?

Bei Chatbots, Voice-Agenten und vergleichbaren Systemen müssen natürliche Personen grundsätzlich spätestens bei der ersten Interaktion darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die KI-Natur aufgrund der Umstände und des Kontexts offensichtlich ist.

3. Müssen KI-generierte Texte immer gekennzeichnet werden?

Nein. Eine Offenlegungspflicht kann insbesondere bestehen, wenn KI-generierte oder manipulierte Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Ausnahmen können beispielsweise bei redaktionell geprüften Inhalten mit menschlicher Verantwortung greifen. Daneben bestehen für Anbieter bestimmter KI-Systeme Pflichten zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte.

4. Müssen alle Mitarbeitenden eine KI-Schulung absolvieren?

Nein. Der AI Act schreibt keine einheitliche Schulung für alle Mitarbeitenden vor. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei sind insbesondere technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie der konkrete Einsatzkontext zu berücksichtigen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss für einzelne Personen nicht garantiert werden.

5. Ist für die KI-Kompetenz nach Artikel 4 ein Zertifikat vorgeschrieben?

Nein. Der AI Act schreibt weder einen einheitlichen Lehrplan noch eine formale Zertifizierung für alle Mitarbeitenden vor. Entscheidend ist, dass Anbieter und Betreiber geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz ergreifen und dabei die in Artikel 4 genannten Faktoren berücksichtigen. Eine bestimmte Zertifizierung oder ein bestimmtes Kompetenzniveau für einzelne Personen ist nicht vorgeschrieben.

6. Ist jede KI-Anwendung in sensiblen Bereichen automatisch Hochrisiko-KI?

Nein. Ob ein KI-System als Hochrisiko-KI einzustufen ist, hängt nicht allein von der Branche oder dem Einsatzbereich ab. Entscheidend sind insbesondere der konkrete Einsatzzweck sowie die Voraussetzungen des Artikels 6 und der Anhänge I und III des AI Acts.

7. Welche Rolle hat mein Unternehmen nach dem AI Act?

Das hängt vom jeweiligen KI-System und der konkreten Tätigkeit des Unternehmens ab. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Unternehmen Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler ist. Da ein Unternehmen bei verschiedenen KI-Systemen unterschiedliche Rollen haben kann, sollte die Rollenbewertung für jedes System einzeln erfolgen.

8. Was sollten Unternehmen jetzt als Erstes tun?

Der sinnvollste Ausgangspunkt ist ein vollständiges KI-Inventar. Unternehmen sollten eingesetzte und entwickelte KI-Systeme einschließlich dezentral genutzter Anwendungen erfassen und anschließend für jedes System Rolle, Einsatzzweck, mögliche Transparenzpflichten und eine potenzielle Hochrisiko-Einstufung prüfen.

Stand und fachliche Grundlagen

Stand: 20. August 2026

Die Informationen auf dieser Seite basieren insbesondere auf dem EU AI Act in Verbindung mit den Änderungen durch die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI sowie auf aktuellen Informationen und Leitlinien der Europäischen Kommission.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragestellungen sollten die zuständigen internen Stellen oder eine juristische Beratung einbezogen werden.

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