NIS2 für Geschäftsleitung, Unternehmensjurist*innen und IT-Verantwortliche
Cybersicherheit im Unternehmen stärken
- 4 Std. Nachweis gem. § 15 FAO
- Lernen Sie von unserem Experten
- Umfassender Überblick
- Offiziell zertifiziert nach ISO 9001 und ISO 21001

Seminar
Ab
680,00 €
zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf
Veranstaltung - 680,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Zeitraum:
von 09:00 bis 13:00 Uhr
Details:
AGB:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 01.06.2024), die wir auf Wunsch jederzeit übersenden und die im Internet unter www.forum-institut.de/agb eingesehen werden können sowie ergänzend/abweichend im Einzelfall auf der Website der Veranstaltung aufgeführte besondere Bedingungen.
Buchungsdetails
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680,00 €
zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf
Veranstaltung - 680,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Zeitraum:
von 09:00 bis 13:00 Uhr
Details:
AGB:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 01.06.2024), die wir auf Wunsch jederzeit übersenden und die im Internet unter www.forum-institut.de/agb eingesehen werden können sowie ergänzend/abweichend im Einzelfall auf der Website der Veranstaltung aufgeführte besondere Bedingungen.
Dieses Seminar vermittelt kompakt und praxisorientiert die zentralen Anforderungen des neuen Rechtsrahmens und deren Auswirkungen auf Unternehmen. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über Betroffenheit, wesentliche Pflichten, Meldeanforderungen und Governance-Erwartungen sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere und belastbare Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Referenten
Das erwartet Sie
- Einführung und Grundlagen der NIS2 Richtlinie und der Umsetzung durch das BSIG
- Risikomanagementsystem und internationale bzw. Branchenstandards
- Cybersicherheit in der Lieferkette
- Melde- und Informationspflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen
- Haftung der Geschäftsleitung für Pflichtverletzungen
Wer sollte teilnehmen
Dieses Seminar richtet sich speziell an Vorstände, Geschäftsführende, Chief Compliance Officers, Unternehmensjurist*innen, sowie Risiko- und IT-Sicherheitsverantwortliche, die in Ihrem Unternehmen mit der Umsetzung der Anforderungen der NIS2 Richtlinie befasst sind.
Ziel der Veranstaltung
Cyberangriffe zählen zu den größten operativen und wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen. Zugleich nehmen Zahl und Komplexität der Angriffe kontinuierlich zu. Cyberresilienz ist daher nicht mehr nur ein IT-Thema, sondern ein strategischer Faktor für die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Mit der NIS2-Richtlinie verfolgt der europäische Gesetzgeber das Ziel, die Cyberresilienz von Unternehmen in der EU deutlich zu stärken.
Durch die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht mittels des BSI-Gesetzes (BSIG) steigen die regulatorischen Anforderungen an das Cyber-Risikomanagement von Unternehmen erheblich. Neue Pflichten, verschärfte Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen sowie persönliche Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung machen eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen unerlässlich.
Das Seminar vermittelt kompakt und praxisorientiert die zentralen Anforderungen des neuen Rechtsrahmens und deren Auswirkungen auf Unternehmen. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über Betroffenheit, wesentliche Pflichten, Meldeanforderungen und Governance-Erwartungen sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere und belastbare Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die Anforderungen der NIS2-Richtlinie und deren Umsetzung durch das BSIG. Das Seminar zeigt Ihnen, welche Pflichten Unternehmen künftig erfüllen müssen, wie ein wirksames Cyber-Risikomanagement aufgebaut wird und welche Anforderungen an Meldeprozesse, Lieferkettensicherheit und Governance gestellt werden.
Zugleich gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit den erweiterten Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere und praxisgerechte Umsetzung im Unternehmen.
Programm
von 09:00 bis 13:00 Uhr
- Überblick das EU-Cybersecurity Recht
- Von NIS zu NIS2 zu BSIG
- Begriffsverständnis wichtige und besonders wichtige Einrichtungen
- Wie führt man eine Betroffenheitsanalyse durch und was gilt es zu beachten?
- Welche Anforderungen stellt das Gesetz an das Cyber-Risikomanagement von Unternehmen?
- Inwieweit können internationale oder branchenspezifische Standards (z. B. ISO 27001, TISAX) zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beitragen - und wo reichen sie nicht aus?
- Welche Anforderungen gelten für Cybersicherheit in der Lieferkette?
- Welche Dokumentationspflichten bestehen und wie können diese in der Praxis umgesetzt werden?
- Welche Informations- und Meldepflichten gelten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen?
- Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen?
- Welche Überwachungs- und Umsetzungspflichten treffen die Geschäftsleitung?
- Welche Auswirkungen haben die neuen Anforderungen auf den Arbeitsalltag von Geschäftsführenden und Vorständen?
- Schulungspflicht der Geschäftsleitung: welchen Inhalt, Umfang und welche Dauer sind hierbei zu beachten?
- Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für die Geschäftsleitung?
- Welche Rolle spielen D&O-Versicherungen und die Business Judgement Rule im Kontext der neuen Haftungsrisiken
Begrüßung und Allgemeines
Einführung in NIS2 und BSIG
Einführung in NIS2 und BSIG
- Überblick das EU-Cybersecurity Recht
- Von NIS zu NIS2 zu BSIG
Anwendbarkeit des BSIG auf wichtige und besonders wichtige Einrichtungen
Anwendbarkeit des BSIG auf wichtige und besonders wichtige Einrichtungen
- Begriffsverständnis wichtige und besonders wichtige Einrichtungen
- Wie führt man eine Betroffenheitsanalyse durch und was gilt es zu beachten?
Pflichten der wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen
Pflichten der wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen
- Welche Anforderungen stellt das Gesetz an das Cyber-Risikomanagement von Unternehmen?
- Inwieweit können internationale oder branchenspezifische Standards (z. B. ISO 27001, TISAX) zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beitragen - und wo reichen sie nicht aus?
- Welche Anforderungen gelten für Cybersicherheit in der Lieferkette?
- Welche Dokumentationspflichten bestehen und wie können diese in der Praxis umgesetzt werden?
- Welche Informations- und Meldepflichten gelten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen?
- Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen?
Pflichten und Haftung der Geschäftsleitung
Pflichten und Haftung der Geschäftsleitung
- Welche Überwachungs- und Umsetzungspflichten treffen die Geschäftsleitung?
- Welche Auswirkungen haben die neuen Anforderungen auf den Arbeitsalltag von Geschäftsführenden und Vorständen?
- Schulungspflicht der Geschäftsleitung: welchen Inhalt, Umfang und welche Dauer sind hierbei zu beachten?
- Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für die Geschäftsleitung?
- Welche Rolle spielen D&O-Versicherungen und die Business Judgement Rule im Kontext der neuen Haftungsrisiken
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Fordern Sie die Unterlagen über unser Formular an.

Prospekt
Weitere Informationen
Warum sollten Geschäftsleitung und IT-Verantwortliche die NIS2-Richtlinie kennen?
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit vieler Unternehmen deutlich. In Deutschland wird sie über das BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt. Neben neuen Pflichten zum Cyber-Risikomanagement, zu Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und zur Sicherheit in der Lieferkette rücken auch die Verantwortung und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung in den Fokus. Wer diese Anforderungen früh versteht, kann Risiken reduzieren und die Umsetzung im Unternehmen rechtssicher gestalten.
Das Seminar „NIS2 für Geschäftsleitung, Unternehmensjurist*innen und IT-Verantwortliche“ des FORUM Institut für Management GmbH vermittelt kompakt und praxisorientiert die zentralen Anforderungen des neuen Rechtsrahmens. Behandelt werden die Betroffenheit von Unternehmen, Pflichten im Cyber-Risikomanagement, Melde- und Informationspflichten sowie die Haftung der Geschäftsleitung. Referent ist Rechtsanwalt Rudigel Sarpong, Gründer der Kanzlei SUVON LEGAL in Wiesbaden. Die Veranstaltung ist mit 4 Stunden als Nachweis gemäß § 15 FAO ausgewiesen.
Zugang und Ablauf der Online-Veranstaltungen
Nach der Anmeldung zu einer Veranstaltung erhalten Sie von uns die Zugangsdaten zu Ihrem Kundenportal. Sie können sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in das Kundenportal einloggen. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben.
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Am Veranstaltungstag starten Sie Ihre Online-Weiterbildung im Kundenportal in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen" und Sie werden direkt zum Learning Space weitergeleitet.
Weitere Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen finden Sie hier.
Technische Voraussetzungen
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Bei unseren Online-Weiterbildungen ist die Videokonferenz-Software Zoom in unseren Learning Space eingebunden. Sie haben keine Berechtigung für die Nutzung von ZOOM? Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unseren Online-Weiterbildungen an.
Technikcheck mit gratis PreMeeting
Sie können kostenlos an einem unserer PreMeetings teilnehmen und unseren Learning Space kennenlernen. Eine Buchung ist nicht erforderlich. Termine zu unseren PreMeetings finden Sie in Ihrem Kundenportal. Klicken Sie im Kundenportal beim PreMeeting auf den grünen "Teilnehmen"-Button und Sie werden direkt zum Learning Space weitergeleitet.
Ein PreMeeting bietet die Möglichkeit, unseren Learning Space besser kennen zu lernen und technisch perfekt in Ihre Online-Weiterbildung zu starten. Es ist ein unverbindliches Angebot für alle Kund*innen und keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Sollte kein Termin eines PreMeetings für Sie passen, Sie jedoch einen Technik-Check vorab wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
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Linda Karrasch
Stellv. Bereichsleiterin Recht
+49 6221 500-745
l.karrasch@forum-institut.de



