Entgelttransparenz: Das BAG klärt Reichweite und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Whitepaper

Was das Urteil vom 19. Februar 2026 für die Vergütungspraxis bedeutet

Autor*innen: Dr. Lars Hinrichs, Leonie Scharwächter, Elisa Ultsch, Katharina Gohlke und Katja Sartori-Roethke
 
Dieses Whitepaper erläutert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2026 (8 AZR 83/25) zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Im Mittelpunkt stehen dessen zeitliche Begrenzung und betriebsbezogene Ausgestaltung. Zudem erfahren Sie, weshalb die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf Auskunftsansprüche, die bis zum 31. Dezember 2026 nach dem Entgelttransparenzgesetz geltend gemacht werden, weder unmittelbar noch mittelbar anzuwenden ist. Die kompakte Einordnung zeigt, welche Klarstellungen sich daraus für Arbeitgeber und die Vergütungspraxis ergeben.



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Entgelttransparenz: Das BAG klärt Reichweite und Inhalt des Auskunftsanspruchs

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