Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Payroll und Entgeltabrechnung

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Neue Regeln, neue Rechengrößen, neue Prüfprozesse: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verändert die Entgeltabrechnung in mehreren zentralen Bereichen. Bereits ab 2027 müssen Unternehmen unter anderem die Auswirkungen auf Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Minijobs berücksichtigen. Ab 2028 kommen weitere Anforderungen bei Familienversicherung, Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld hinzu. Was bedeutet das für Payroll, Personalabteilung und betroffene Beschäftigte? Der Überblick zeigt, welche Änderungen anstehen und wo die Praxis besonders genau hinsehen muss.


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