Die Europäische Kommission hat am 13. November 2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit) eine zeitlich befristete und von Bedingungen abhängige Äquivalenzentscheidung bzgl. zentraler Clearingstellen/CCPs mit Sitz in Großbritannien zu treffen. Jetzt die Mitteilung 'Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019: Ein Aktionsplan für den Notfall' herunterladen.
Am 19. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission eine solche auf 12 Monate befristete Äquivalenzentscheidung getroffen. Die Äquivalenzentscheidung ist Voraussetzung für eine Äquivalenzanerkennung von britischen CCPs durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), auf deren Grundlage britische CCPs weiterhin in der EU-27 tätig sein dürfen. Auf die Äquivalenzentscheidung der Europäischen Kommission wird in einer Mitteilung vom 19. Dezember 2018 hingewiesen. Die Äquivalenzentscheidung selbst ist, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht. Jetzt die Mitteilung 'Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan' herunterladen.
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Am 29.6.23 hat die BaFin die 7. MaRisk, am 29. Mai 2024 die 8. MaRisk veröffentlicht. Die MaRisk-Compliance soll Vorgaben entwickeln und implementieren, die für ein einheitliches Compliance-Management-System sorgen und damit eine "second line of defense" darstellen. Möglichkeiten, diese Gestaltungspielräume auszugestalten und die Novellierung richtig umzusetzen, zeigt Ihnen dieses Online-Seminar.
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2023 gab es rund 62 Prozent mehr Beschwerden bei der BaFin als im Jahr davor. Bei den Wertpapierdienstleistern gab es vor allem Kritik am Kundenservice. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Beschwerdebearbeitung betreffen die Beschwerdebearbeitung auch im Einlagen-, Zahlungsverkehrs- und Kreditgeschäft. Neben der Meldung von Wertpapierbeschwerden ist zudem eine Berichtspflicht hinzugekommen.
Hier bearbeiten Sie alle praktischen Fragen, die sich im Falle des Todes des Bankkunden/der Bankkundin ergeben.