Die Europäische Kommission hat am 13. November 2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit) eine zeitlich befristete und von Bedingungen abhängige Äquivalenzentscheidung bzgl. zentraler Clearingstellen/CCPs mit Sitz in Großbritannien zu treffen. Jetzt die Mitteilung 'Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019: Ein Aktionsplan für den Notfall' herunterladen.
Am 19. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission eine solche auf 12 Monate befristete Äquivalenzentscheidung getroffen. Die Äquivalenzentscheidung ist Voraussetzung für eine Äquivalenzanerkennung von britischen CCPs durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), auf deren Grundlage britische CCPs weiterhin in der EU-27 tätig sein dürfen. Auf die Äquivalenzentscheidung der Europäischen Kommission wird in einer Mitteilung vom 19. Dezember 2018 hingewiesen. Die Äquivalenzentscheidung selbst ist, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht. Jetzt die Mitteilung 'Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan' herunterladen.
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Neben der individuellen fachlichen Eignung der Geschäftsleiter sollen die Institute sicherstellen, dass die Geschäftsleiter auch in der Gesamtheit alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringen, um ihrer Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und den damit einhergehenden Anforderungen jederzeit gerecht zu werden. Diese Schulung unterstützt Sie dabei.
Das WpIG trat am 26.6.2021 in Kraft. WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten alle Neuerungen. Für WpIG-Einsteiger bieten wir am 14.2. das Seminar "Kompaktwissen WpIG" an.
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Die BaFin hat am 13. Juni 2024 die finalen FAQ zur IVV veröffentlicht. Diese sollen die am 16.02.2018 veröffentlichte Auslegungshilfe ersetzen. Neu sind auch das Zusammenspiel mit den MaComp BT 8 vom 28.02.2024 und Vergütungsaspekte bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Erfahren Sie, wie Sie das Vergütungssystem Ihres Hauses aufsichtskonform aufstellen und sich auf IVV-Prüfungen vorbereiten.
Mit der neuen Verordnung zur Geldwäschebekämpfung werden die EU-weit geltenden Vorschriften harmonisiert und präzisiert und soll für eine kohärentere Anwendung gesorgt werden. Was erwartet die Praxis? Was kommt auf Geldwäsche- und Compliancebeauftragte zu? Wie sieht die Vorbereitung zu Fristen und Umsetzung aus? Antworten darauf gibt dieses Seminar.
DORA findet ab dem Frühjahr 2025 Anwendung. Höchste Zeit, um sich auf dessen Umsetzung in der Praxis zu konzentrieren. In diesem Seminar erhalten Sie Antworten auf aktuelle Umsetzungsfragen in Bezug auf IKT-Drittdienstleister.