Wolfgang Gabriel
Rechtsanwalt, Senior-Consultant Anti-Money-Laundering, Frankfurt am Main
Wolfgang Gabriel ist Senior Consultant für die Bekämpfung von Geldwäsche, sonstigen Straftaten und für die Umsetzung von Sanktionen für die SEB AB Frankfurt Branch tätig; zudem ist er Mitglied diverser Arbeitskreise des BdB und VAB; (Mit-)Autor eines GwG-Kommentars und einer Lernsoftware sowie für die Durchführung von Mitarbeiter- Schulungen verantwortlich.
Dr. Gernot Rößler
Rechtsanwalt, Leiter Recht & Regulierung, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB), Berlin
Dr. Gernot Rößler leitet den VDB Geschäftsbereich Recht und Regulierung (inkl. Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Betrugsprävention). Er war langjährig Leiter des BdB AK Geldwäschebeauftragte und Mitglied der AML und Fraud Fachgremien des Europäischen Bankenverbandes (EBF) sowie der Internationalen Bankenvereinigung (IBFed).
Kim Malte Träris
Kompetenzcenter AML, DKB AG, Berlin
Kim Malte Träris ist Bankkaufmann, studierter Wirtschaftsjurist und seit dem Jahr 2021 stellvertretender Geldwäschebeauftragter der Deutschen Kreditbank AG. Neben seiner Tätigkeit in der strategischen Geldwäscheprävention ist er freiberuflich als Dozent tätig und hält in diesem Rahmen Zertifikatslehrgänge für (zukünftige) Geldwäschebeauftrage sowie Seminare zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen ab.
16.12.2024
16.12.2024
von 9:00 bis 17:00 Uhr
online
online
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download und eine Teilnahmebestätigung.
Dieses Seminar eignet sich zur Erfüllung der regulatorischen Fortbildungsanforderungen gem. § 15 FAO. Auf Wunsch stellen wir das Zertifikat auch nach IDD-Anforderungen aus.
ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE
Basiswissen Geldwäscheprävention
28.11.2024, online
972,00 €
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download und eine Teilnahmebestätigung.
Dieses Seminar eignet sich zur Erfüllung der regulatorischen Fortbildungsanforderungen gem. § 15 FAO. Auf Wunsch stellen wir das Zertifikat auch nach IDD-Anforderungen aus.
ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE
Basiswissen Geldwäscheprävention
28.11.2024, online
972,00 €
Mareike Gerhold
Stellv. Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-780
m.gerhold@forum-institut.de
Die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) ist eine der wesentlichen Aufgaben im Kundenonboarding. Zur Geldwäscheprävention ist es unerlässlich Versuche den wB durch komplexe Firmenstrukturen zu verschleiern aufzudecken. Ziel des Online-Seminars ist es über das Analysieren komplexer Firmenstrukturen den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und ein Austausch über Fälle.
Ziel ist die Umsetzung der aktuellen Anforderungen an die Geldwäscheprävention und -bekämpfung für Banken, Finanzdienstleister und sonstige Verpflichtete mit Fokus auf wB und PEPs.
Schwerpunkte sind die anstehenden Neuerungen aus dem EU-AML-Paket, der aktuellen Veröffentlichung der EUKommission zu PEP-Funktionen, den FAQ zum Transparenzregister sowie den BaFin AuA Allgemeiner und Besonderer Teil für Kreditinstitute. Zweifelsfragen aufgrund offener Punkte bei der Abstimmung zwischen BaFin und kreditwirtschaftlichen Verbänden werden intensiv behandelt. Die Auswirkungen für KYC und Aktualisierungen werden zunehmen. Zahlreiche Fragen sind zum Umgang mit dem Transparenzregister zu klären, insbesondere bei Prüfung und Feststellung von Unstimmigkeiten.
Die digitale Umsetzbarkeit dieser Anforderungen wird ebenso vorgestellt wie die Einschätzung, ob mit dem AML-Paket die angestrebte Harmonisierung der Anforderungen zum wirtschaftlich Berechtigten und PEP gelingen wird.
Nach dem Besuch des Online-Seminars sind Sie in der Lage:
Dr. Gernot Rößler
Wolfgang Gabriel
Kim Malte Träris
Wolfgang Gabriel
Dr. Gernot Rößler
Unter politisch exponierten Personen (PEPs) versteht man Träger/in oder ehemalige Träger/in von wichtigen öffentlichen Ämtern, wie beispielsweise Staats- und Regierungschef*innen, Parlamentsmitglieder, Minister*innen, Staatssekretär*innen, Mitglieder der Führungsetagen von Zentralbanken, Botschafter*innen und hochrangige Offizier*innen. Die Definition in § 6 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umfasst auch Familienmitglieder dieser Personen.
In der Schweiz ist die Definition politisch exponierter Personen in Artikel 2a des Geldwäschereigesetztes zu finden. Das österreichische Gesetz diskutiert PEPs in Artikel 2 Z 72 des Bankwesengesetzes (BWG) und in der Liechtensteiner Gesetzgebung befasst sich Artikel 3 Abs. 1 und 2 des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) mit dem Thema.
Die Definitionen ähneln inhaltlich alle der deutschen. Da PEPs einflussreiche Positionen besetzen, geht man davon aus, dass von ihnen ein hohes Risiko ausgeht, was Geldwäscherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung angeht
Auch die AuAs lieferten wichtige Konkretisierungen und Klarstellungen. So bringen zum Beispiel die detaillierten Vorgaben zur Ermittlung von mehrstufigen Beteiligungsstrukturen viel Arbeit für Sie.
Bei der Ermittlung des wB nach § 3 Abs.2 GwG ist laut AuAs auf Kapitalanteile und Stimmrechte abzustellen, um ein umfassendes Bild der Eigentums- und Kontrollstruktur zu erhalten. Nicht ausreichend ist folglich das alleinige Abstellen auf die Angaben im Handelsregister.
Zur Abklärung der Eigentums- und Kontrollstruktur zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten fordert die BaFin komplexere Strukturen schematisch-grafischen darzustellen, um die wesentlichen Beteiligungen der Eigentums- und Kontrollstruktur zu dokumentieren. Diese Dokumentationsvorgabe bedeutet für Sie als Verpflichteter, dass sie nun definieren müssen, welche Strukturen als komplexer gelten und welche konkrete(n) Darstellungsform(en) den Vorgaben der AuAs entsprechen.
Problematischer sind Abweichungen, die auf eher weichen Erkenntnissen beruhen. Das wäre z.B. der Fall, wenn einem Verpflichteten bekannt wird, dass
es eine oder mehrere weitere Person(en) neben den offiziell bekannten wirtschaftlich Berechtigten gibt, welche mittelbar beherrschenden Einfluss auf den Vertragspartner/in haben.
Was also tun?
Hier muss eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG erfolgen! Das kann unter Umständen dazu führen, dass später der betroffene und gemeldete neue wirtschaftlich Berechtigte vom Bundesverwaltungsamt einen Bußgeldbescheid erhält. Daraufhin könnte dieser nachgemeldete angeblich wirtschaftlich Berechtigte möglicherweise monieren, dass die Meldung nach § 23a GwG zu Unrecht erfolgt ist und er daher einen Schadensersatzanspruch geltend macht.
Solche und andere Fragestellung bearbeiten die erfahrenen Referenten dieses Lehrgangs mit Ihnen.
Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)
Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unserem Online-Seminar an.
Sie loggen sich unter https://members.forum-institut.de/login mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort in das Kundenportal ein. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben. Am Veranstaltungstag starten Sie im Kundenportal Ihre Online-Weiterbildung direkt in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen".
Sie haben Interesse an einer Inhouse Schulung zu diesem Thema? Sprechen Sie uns einfach an unter 06221 500-825 oder j.welz@forum-institut.de beraten wir Sie gern.
Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen zum Nachweis der erforderlichen - aus §§ 6 und 7 GwG abgeleiteten - fachlichen Qualifikation und Weiterbildung sowie für die Anwaltschaft nach FAO! Sie erhalten ein Zertifikat, das dieses bestätigt.
Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.
Teilnehmende aus Versicherungen stellen wir gerne auf Anfrage ein Teilnahmezertifikat aus, das den Anforderungen gemäß IDD entspricht.
Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.
Unseren Learning Space kennenlernen und Sicherheit gewinnen: Sie können kostenlos an einem unserer PreMeetings teilnehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine und Zugangsdaten zu unseren PreMeetings finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Es ist ein unverbindliches Angebot für alle Kund*innen und keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Sollte kein Termin eines PreMeetings für Sie passen, Sie jedoch einen Technik-Check vorab wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
Sie möchten unseren Newsletter erhalten und/oder Informationen per Mail? Schreiben Sie uns unter Angabe Ihrer Schwerpunktthemen an j.welz@forum-institut.de
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Wir möchten die Papierflut reduzieren - dürfen wir Sie per Mail informieren? Schreiben Sie an j.welz@forum-institut.de
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Praxisbeispiele, praxisgerechte Lösungsansätze
Sehr empfehlenswert
Sehr praxisnahe Erläuterungen und Fallbeispiele
Vertiefung der Themen wirtschaftliche Berechtigte und Peps. Erwartungen wurden erfüllt.
Referenten waren gut und fachlich sehr versiert
Gutes Seminar bezüglich Peps und wirtschaftlicher Berechtigter. Auffrischung aktueller Themen.