Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Insolvenzrechtliches Know-how ist für eine schnelle, effiziente und rechtssichere Bearbeitung und Abwicklung von Verbraucherinsolvenzen besonders relevant.
Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz. Sinn und Zweck des P-Kontos ist, dass dem*der Schuldner*in immer ein Sockelbetrag zur Verfügung steht. Selbst wenn sein Konto gepfändet ist.
Bei einer Kontopfändung hat der*die Schuldner*in weiterhin vollen Zugang zum Konto in Höhe des Freibetrags und kann beispielsweise Überweisungen vornehmen.
Erfahren Sie in dem 20-minütigen Video alle wichtige Informationen zum P-Konto und was Sie berücksichtigen müssen.
Jetzt das Video 'Das P-Konto in der Insolvenz' anschauen.
Referent:
Stefan Lissner
Rechtspfleger, Amtsgericht Konstanz