Gültig ab dem 01.01.2022
am 11.11.2021 wurden die ab dem 01.01.2022 geltenden EU-Schwellenwerte im Amtsblatt der europäischen Union (L 398/23) veröffentlicht.
Die neuen EU-Schwellenwerte sind im Vergleich zu den alten Werten leicht erhöht worden.
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß Artikel 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
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Am 29.6.2023 hat die BaFin die 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Darin werden Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen, u.a. Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken. Die 8. MaRisk-Novelle wurde am 15.2.24 zur Konsultation gestellt.
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