Restrukturierung und Insolvenz

Krisenfrüherkennung wird zur Pflicht

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Krise & Chance März 2021: Krisenfrüherkennung wird zur Pflicht



Bisher mussten nur Aktiengesellschaften ein Frühwarnsystem in ihrem Unternehmen installiert haben, um Krisen frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Das StaRUG verlangt solche Frühwarnsysteme nun auch von allen anderen haftungsbeschränkten Firmentypen. Was Geschäftsführer*innen jetzt tun sollten.

 
Managern*innen von Unternehmen haften persönlich für Zahlungen, die nach Insolvenzreife des Unternehmens erfolgen. D&O-Versicherungen sollen vor diesen Risiken schützen. Doch die Versicherungen zahlten nicht immer. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes macht Managern*innen nun wieder Hoffnung, stellt gleichzeitig aber keinen Freibrief aus.
 
Das StaRUG soll die Sanierung von Unternehmen erleichtern und bietet Instrumente, die bislang ohne Insolvenzverfahren nicht zur Verfügung standen. Für Banken ändert sich damit manches, denn sie könnten eine Hauptzielgruppe der Sanierungsversuche sein. Was Kreditgeber jetzt beachten sollten.

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Onlinemagazin: Krise & Chance März 2021

Krisenfrüherkennung wird zur Pflicht

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online 24. - 25.03.2026
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Der Online-Lehrgang dient in erster Linie dazu, Ihr Know-how bei der Bearbeitung von Problemkrediten, bei der Umsetzung von Sanierungskonzepten oder der Entwicklung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Insolvenz, zu aktualisieren und zu vertiefen. Zusätzlich zeigt er mit dem StaRUG die Kernpunkte des neuen, "dritten Weges" auf.

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