Die Europäische Kommission hat am 13. November 2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit) eine zeitlich befristete und von Bedingungen abhängige Äquivalenzentscheidung bzgl. zentraler Clearingstellen/CCPs mit Sitz in Großbritannien zu treffen. Jetzt die Mitteilung 'Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019: Ein Aktionsplan für den Notfall' herunterladen.
Am 19. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission eine solche auf 12 Monate befristete Äquivalenzentscheidung getroffen. Die Äquivalenzentscheidung ist Voraussetzung für eine Äquivalenzanerkennung von britischen CCPs durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), auf deren Grundlage britische CCPs weiterhin in der EU-27 tätig sein dürfen. Auf die Äquivalenzentscheidung der Europäischen Kommission wird in einer Mitteilung vom 19. Dezember 2018 hingewiesen. Die Äquivalenzentscheidung selbst ist, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht. Jetzt die Mitteilung 'Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan' herunterladen.
Mit unserem Online-Inhouse-Seminar "Patente verstehen - Innovation sichern" erlangen vor allem Mitarbeiter*innen von Entwicklungsabteilungen einen umfassenden Überblick zum Thema Patente.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen die Aufsicht an das IT-Notfallmanagement in Banken stellt und wie Sie die Vorgaben des neuen DORA und der novellierten MaRisk erfüllen und praxisgerecht umsetzen können.
Mit der neuen Verordnung zur Geldwäschebekämpfung werden die EU-weit geltenden Vorschriften harmonisiert und präzisiert und soll für eine kohärentere Anwendung gesorgt werden. Was erwartet die Praxis? Was kommt auf Geldwäsche- und Compliancebeauftragte zu? Wie sieht die Vorbereitung zu Fristen und Umsetzung aus? Antworten darauf gibt dieses Seminar.
Sie erarbeiten sich in diesem Online-Seminar die Funktionsweise des Transparenzregisters, alles, was Sie wissen müssen zum Wirtschaftlich Berechtigten, KYC, Daten für Abfrage-, Melde- und Überwachungssysteme sowie insbesondere Lösungsmöglichkeiten für Problem- und Sonderfälle.
Mit MiFID II müssen Mitarbeiter der Vermögensverwaltung jährlich ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu bestehen interne Dokumentations- und Prüfungspflichten. Neben den Vorgaben aus der MiFID sind aktuell insbesondere die Nachhaltigkeitsanforderungen aus der EU-Offenlegungs- und EU-TaxonomieVO sowie die MaComp vom September 2024 und die EU-Kleinanlegerstrategie von Relevanz.
Im Zahlungsverkehr überschlagen sich geradezu die Ereignisse. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche der PSR, PSD3, FiDA, Open Finance und der Instant Payments Verordnung, die bis zum 9. Oktober 2025 umgesetzt werden muss. Dieses Online-Seminar unterstützt Sie dabei, die anstehenden Änderungen rechtssicher umzusetzen.
Mit DORA rücken Cyber-Risiken endgültig an die Spitze der aufsichtlichen Agenda - die BaFin hat 2025 über 700 schwerwiegende Cyber-Vorfälle gemeldet bekommen. Der Appell der Aufsicht lautet: "Wenden Sie DORA konsequent an!" Unsere Masterclass "Risikomanagement unter DORA" unterstützt Sie in vier Modulen dabei, Ihr Haus DORA-compliant und digital operationell resilient zu gestalten.
Das Zinsrisikomanagement ist im aktuell volatilen Zinsumfeld extrem gefordert. Zudem sind Zinsänderungsrisiken auch 2026 im Fokus der Aufsicht. Neben den hohen Zinsänderungsrisiken sind von regulatorischer Seite die neuen MaRisk (8. Novelle), die Ausreißer-Tests und die Leitlinien zum Credit-Spread-Risiko von Relevanz.
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MiCAR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte schaffen. Unsere Krypto-Expert*innen erläutern die aktuellen Anforderungen an Anbieter, Emittenten und Händler, zeigen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen und notwendigen Compliance-Maßnahmen auf, damit Sie prüfen können, ob Sie alles richtig machen. Neu ist die Kryptomärktemitteilungsverordnung.
Mit MiFID II wurden die Anforderungen an die Anlageberatung und den Vertrieb wesentlich verändert. Anforderungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Beratungsprozess der Del. VO MiFID II müssen seit dem 2022 umgesetzt sein. 2024 hat die BaFin neue MaComp mit neuen Produktüberwachungsanforderungen und neuen Vorgaben für die Geeignetheitsprüfung veröffentlicht. Nun steht die RIS an.