2024-10-09 2024-10-09 NH Collection Frankfurt Spin Tower +49 69 255 190 NH Collection Frankfurt Spin Tower Güterplatz 1, 60327 Frankfurt Frankfurt, 60327 1.190,- € zzgl. MwSt. Dr. Marcus von Welser, LL.M. https://forum-institut.de/seminar/24107103-der-ai-act/referenten/24/24_10/24107103-der-ai-act_von-welser,-llm-marcus.jpg Der AI-Act

Generieren Sie neue Erkenntnisse und entwickeln Sie praxisnahe Lösungsansätze für die regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem AI Act.

Themen
  • Abgrenzung der verschiedenen Risikostufen
  • Hochrisiko KI
  • KI in der öffentlichen Verwaltung
  • General Purpose AI und Urheberrecht
  • Datenschutz und der AI Act: Synergien und Konflikte
  • Standardisierung und technische Regulierung im Kontext des AI Act


Wer sollte teilnehmen?
Die Fachtagung richtet sich an Fachleute aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Recht, Technologie und Datenschutz. Geeignet ist sie insbesondere für Juristinnen und Juristen, IT-Expertinnen und -Experten, Datenschutzbeauftragte, Unternehmensberater/-innen, sowie Entscheidungsträger/-innen in Unternehmen und Behörden.
Ziel der Veranstaltung
Der AI-Act ist eine wegweisende Gesetzgebung der Europäischen Union, die die Regulierung von künstlicher Intelligenz in Europa vorantreibt. Er zielt darauf ab, ethische Grundsätze und rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Technologien zu schaffen. Der AI-Act definiert klare Regeln für Hochrisiko-KI-Anwendungen und setzt Standards für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Datenschutz. Durch den AI-Act soll ein ausgewogener Umgang mit KI gefördert werden, der Innovationen unterstützt und gleichzeitig die Rechte und Werte der Bürgerinnen und Bürger schützt.
Das Ziel der Fachtagung zum AI-Act ist es, Expertinnen/Experten und Interessierte aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Recht, Technologie und Datenschutz zusammenzubringen, einen interdisziplinären Austausch zu fördern, neue Erkenntnisse zu generieren und praxisnahe Lösungsansätze für die regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem AI Act zu entwickeln.
Ihr Nutzen

Die Teilnehmenden der Fachtagung zum AI-Act können von vielfältigem Nutzen profitieren, darunter: 1. Wissensgewinn: Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich künstliche Intelligenz und dem AI-Act. 2. Networking: Die Fachtagung bietet eine Plattform zum Austausch mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, um Kontakte zu knüpfen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. 3. Praxisbezug: Durch (Fallstudien) und Diskussionen erhalten die Teilnehmenden konkrete Einblicke in die Umsetzung des AI-Acts in der Praxis und können Best Practices für ihre eigenen Organisationen ableiten. 4. Weiterbildung: Die Fachtagung dient als Fortbildungsmaßnahme für Fachleute, die ihr Wissen im Bereich künstliche Intelligenz, Recht und Datenschutz vertiefen möchten, um besser auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem AI-Act vorbereitet zu sein.

24107103 Seminar Der AI-Act

Der AI-Act

Die Fachtagung zur KI-Verordnung

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Termin

09.10.2024

09.10.2024

Zeitraum

von 09:00 bis 17:30 Uhr

von 09:00 bis 17:30 Uhr
Veranstaltungsort

Frankfurt

Frankfurt

Gebühr
Ihre Kontaktperson

Linda Karrasch
Konferenzmanagerin

+49 6221 500-745
l.karrasch@forum-institut.de

Details

Generieren Sie neue Erkenntnisse und entwickeln Sie praxisnahe Lösungsansätze für die regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem AI Act.

Themen

  • Abgrenzung der verschiedenen Risikostufen
  • Hochrisiko KI
  • KI in der öffentlichen Verwaltung
  • General Purpose AI und Urheberrecht
  • Datenschutz und der AI Act: Synergien und Konflikte
  • Standardisierung und technische Regulierung im Kontext des AI Act


Wer sollte teilnehmen?
Die Fachtagung richtet sich an Fachleute aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Recht, Technologie und Datenschutz. Geeignet ist sie insbesondere für Juristinnen und Juristen, IT-Expertinnen und -Experten, Datenschutzbeauftragte, Unternehmensberater/-innen, sowie Entscheidungsträger/-innen in Unternehmen und Behörden.

Ziel der Veranstaltung

Der AI-Act ist eine wegweisende Gesetzgebung der Europäischen Union, die die Regulierung von künstlicher Intelligenz in Europa vorantreibt. Er zielt darauf ab, ethische Grundsätze und rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Technologien zu schaffen. Der AI-Act definiert klare Regeln für Hochrisiko-KI-Anwendungen und setzt Standards für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Datenschutz. Durch den AI-Act soll ein ausgewogener Umgang mit KI gefördert werden, der Innovationen unterstützt und gleichzeitig die Rechte und Werte der Bürgerinnen und Bürger schützt.
Das Ziel der Fachtagung zum AI-Act ist es, Expertinnen/Experten und Interessierte aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Recht, Technologie und Datenschutz zusammenzubringen, einen interdisziplinären Austausch zu fördern, neue Erkenntnisse zu generieren und praxisnahe Lösungsansätze für die regulatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem AI Act zu entwickeln.

Ihr Nutzen

Die Teilnehmenden der Fachtagung zum AI-Act können von vielfältigem Nutzen profitieren, darunter: 1. Wissensgewinn: Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich künstliche Intelligenz und dem AI-Act. 2. Networking: Die Fachtagung bietet eine Plattform zum Austausch mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, um Kontakte zu knüpfen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. 3. Praxisbezug: Durch (Fallstudien) und Diskussionen erhalten die Teilnehmenden konkrete Einblicke in die Umsetzung des AI-Acts in der Praxis und können Best Practices für ihre eigenen Organisationen ableiten. 4. Weiterbildung: Die Fachtagung dient als Fortbildungsmaßnahme für Fachleute, die ihr Wissen im Bereich künstliche Intelligenz, Recht und Datenschutz vertiefen möchten, um besser auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem AI-Act vorbereitet zu sein.

Programm

von 09:00 bis 17:30 Uhr

Registrierung und Begrüßungskaffee

Dr. Marcus von Welser, LL.M.

Einführung in den AI Act

Tobias Haar, LL.M.

Abgrenzung der verschiedenen Risikostufen
  • Abgrenzung KI-Modelle und KI-Systeme
  • Einteilung von General Purpose AI Models (GPAI) in "Risikoklassen"
  • Sonderfall: GPAI
  • Einstufung von KI-Systemen: Verbotene, Hochrisiko, sonstige
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Anforderungen, Pflichten
  • Relevanz der Einteilung anhand von Praxis-Beispielen

Dr. Gregor Kutzschbach

Verbotene Praktiken
  • Manipulative KI
  • Social Profiling / Social Scoring
  • Straffälligkeitsprognosen (vs. Predictive Policing)
  • Scraping; Sonstiges Profiling
  • Emotionserkennung; Echtzeit-Fernidentifizierung

Kaffeepause

Dirk Scheumann

Hochrisiko-KI
  • Definition, Einstufung, Anforderungen
  • Anforderungen an Anbieter und Betreiber
  • Notifizierungsverfahren
  • Normung und Konformitätsbewertung; EU-Datenbank für Hochrisiko KI

Dr. Maximilian Lukas Wehage

KI-Einsatz in der Verwaltung
  • Wie nutzt die Verwaltung schon KI und was ergibt sich durch den AI Act?
  • Aktuelle Pilotinitiativen des BeKI; Umsetzung der KI-VO
  • Maßnahmen für den Einsatz von KI

Mittagspause

Dr. Marcus von Welser, LL.M.

General Purpose AI und Urheberrecht
  • Funktionsweise großer Sprachmodelle
  • Training und Output: Urheberrecht
  • Rechtliche Regelungen in der EU
  • Best Practices / Umgang mit dem Opt-Out-Mechanismus

Dr. Gregor Kutzschbach

Datenschutz und der AI Act
  • Verhältnis KI-Verordnung und DSGVO
  • Verwendung personenbezogener Daten: Anlernen, Training und Testen von KI
  • KI-Reallabore

Kaffeepause

Dr. Jochen Friedrich

Standardisierung und technische Regulierung
  • Rolle der Standardisierung im AI Act
  • Auswirkungen technischer Regulierung auf die KI-Systeme
  • Best Practices für Compliance Engineering
  • Bedeutung von Normungsgremien und Industrieverbänden
  • Herausforderungen und Chancen im KI-Bereich

Diskussionsrunde: Offene Rechtsfragen und praktische Lösungsansätze

Abschließende Worte und Networking

Tipps & Hinweise

Zu den Details des Programms

Bitte beachten Sie, dass die Details des Programms bisher nur vorläufig sind und sich noch geringfügig ändern können.

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