Präsentiert von Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die elektronische Signatur hat in der heutigen digitalen Welt eine bedeutende Rolle eingenommen.
Unter einer elektronischen Signatur versteht man Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen. Da diese Prozedur als ein Ersatz der eigenhändigen Unterschrift beim Abschluss von Verträgen anzusehen ist, wird durch den Einsatz elektronischer Signaturen somit der Verzicht auf Dokumente in Papierform ermöglicht. Es gibt verschiedene Arten von elektronischen Signaturen, darunter einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen.
Die elektronische Signatur bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Effizienz, Zeitersparnis und Umweltfreundlichkeit.
Dabei fällt immer wieder auch der Begriff „digitale Signatur“. Allerdings gibt es aus rechtlicher Sicht keinen Unterschied. „Digitale Signatur“ ist ein technischer bzw. mathematischer Begriff. Die korrekte juristische Bezeichnung lautet „elektronische Signatur“.
Laden Sie sich hier das Whitepaper 'Elektronische Signatur' herunter und erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Arten der digitalen Signatur.
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