Krise & Chance Mai 2024

In der Konkursordnung waren Arbeitnehmer eine besondere Gläubiger-Gruppe, für die eigene Regeln galten. Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung werden Arbeitnehmer mit den anderen GläubigerGruppen gleichbehandelt. Gleichwohl haben Arbeitnehmer in gewisser Weise einem Insolvenzverfahren weiterhin eine Sonderstellung. Reduzierung von Kündigungsfristen möglich „In der Insolvenzordnung gibt es mehrere Regelungen, die in das Arbeitsrecht eingreifen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind vor allem die Paragrafen 113 bis 128 von besonderer Bedeutung“, sagt Alexander von Saenger von Schultze & Braun. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Spezialist für das Sanierungsarbeitsrecht und hat bereits zahlreiche Restrukturierungen und Insolvenzen begleitet. „Ein zentraler Punkt ist die Tatsache, dass die Insolvenzordnung in § 113 ermöglicht, die Kündigungsfrist von Mitarbeitenden auf maximal drei Monate zu reduzieren.“ Die Insolvenzordnung ermöglicht also, im Rahmen des Insolvenzverfahrens Personalmaßnahmen umzusetzen, die außerhalb der Insolvenz nicht möglich wären – und das auch dann, wenn es im Unternehmen zum Beispiel Tarifverträge gibt, die Bestands1999 trat die Insolvenzordnung in Kraft. Ihr Sanierungsgedanke hat neue Möglichkeiten und Besonderheiten im Sanierungsarbeitsrecht mit sich gebracht, bei denen sich der Fokus jedoch regelmäßig wandelt. T i tel

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