Thema Die Autozulieferer Bosch, Continental und ZF, aber auch Unternehmen aus anderen Branchen wie SAP, Bayer, Tesla oder VW werfen mit ihren angekündigten und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen ein Schlaglicht auf das Thema Personalabbau. „So hart es für Arbeitnehmer und Unternehmen ist: Es gibt Situationen, in denen die Wettbewerbsfähigkeit nur durch einen Stellenabbau erhalten oder neu geschaffen werden kann“, sagt Joachim Zobel. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht leitet die Abteilung Arbeitsrecht von Schultze & Braun. Ist ein Stellenabbau notwendig, stehen für die Unternehmen zwei Ziele im Fokus: • Der Stellenabbau sollte sozialverträglich, rechtssicher und wertschätzend erfolgen, um die negativen Auswirkungen für die Arbeitnehmer so klein wie möglich zu halten. • Der Stellenabbau sollte alle rechtlichen Vorgaben einhalten, um langwierige und kostspielige Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden und um Ruhe durch Rechtsklarheit und Neuorientierung zu schaffen. „Diese beiden Ziele lassen sich in der Regel mit einer Transfergesellschaft und einer Transferagentur erreichen“, sagt Zobel, zu dessen Fachgebieten der sozialverträgliche Personalabbau, die Unternehmensreorganisation im personellen Bereich, Transfergesellschaften und Outplacement gehören. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Eine Transfergesellschaft hat sowohl für die Arbeitgeber als auch für die betroffenen Arbeitnehmer erhebliche Vorteile. „Der Arbeitgeber minimiert mit einer Transfergesellschaft das Prozessrisiko, da durch den Wechsel der Arbeitnehmenden in die Transfergesellschaft Rechtssicherheit geschaffen wird und keine Risiken durch Kündigungsschutzklagen drohen“, ordnet Zobel ein. „Die Arbeitnehmer wiederum können sich durch den Übertritt in die Transfergesellschaft aus einem bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis heraus bewerben und erhalten durch gezielte Beratung, Bewerbungsunterstützung, berufliches Coaching, Qualifizierung und aktive Stellenvermittlung professionelle Unterstützung.“ Vorgehen in drei Schritten Arbeitgeber sollten eine Transfergesellschaft am besten in drei Schritten einrichten. Wie Arbeitgeber Stellen sozialverträglich und rechtssicher abbauen, und worauf sie bei einer Transfergesellschaft achten sollten. Wenn kein Weg an der Trennung vorbeiführt
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