Eigentlich kaum zu glauben, dass viele der Verfahren oder Instrumente, die heute in der Sanierungspraxis regelmäßig zum Einsatz kommen, erst 25 Jahre alt sind. Denn mit der Insolvenzordnung erblickten am 1. Januar 1999 unter anderem der Insolvenzplan, die Eigenverwaltung, aber auch die Erleichterungen bei notwendigen Personalanpassungen oder das Verbraucherinsolvenzverfahren das Licht der Sanierungswelt. „Hinzu kommt, dass die Einführung der InsO ja nicht nur viele neue Verfahren und Instrumente gebracht hat, sondern auch den Startpunkt für eine ganz neue Herangehensweise war“, sagt Detlef Specovius von Schultze & Braun. „Der Sanierungsgedanke ist mit der InsO zum zentralen Element des Insolvenzrechts geworden. Bis 1999 gab es ja zum Dreiklang aus Zerschlagung, Verwertung – dazu zählte auch der Asset Deal – und Verteilung nahezu keine Alternative. Rückblickend kann man daher aus meiner Sicht durchaus von einer Zeitenwende sprechen.“ Eine realistische Option Der Weg eines kriselnden Unternehmens war und ist nun nicht mehr grundsätzlich vorgezeichnet. Die InsO bietet einen rechtlichen Rahmen, mit dem der Erhalt eines Unternehmens zu einer realistischen Option wird. „Dabei kann und darf man dann als Sanierer aber auch nicht vor harten Einschnitten zurückschrecken – etwa, wenn diese notwendig sind, um das Unternehmen zu erhalten. Es kann zum Beispiel durchaus sein, dass sie sich im Zuge einer Sanierung von einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitenden trennen müssen, um das Unternehmen und die übrigen Arbeitsplätze zu erhalten. Die Alternative wäre, das gesamte Unternehmen abzuwickeln und alle Arbeitnehmer zu entlassen“, sagt Specovius, der seit 1993 als Insolvenzrechtler tätig ist. Zunächst war der Fachanwalt für Insolvenzrecht mehrere Jahre als Konkurs- und Insolvenzverwalter, inzwischen ist er jedoch ausschließlich in Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren auf Unternehmensseite tätig – etwa als Restrukturierungsbeauftragter oder Generalbevollmächtigter. Die Erfahrung aus einer Vielzahl an Sanierungen – zu seinen bekanntesten Verfahren gehören die Modeunternehmen Esprit und Bonita, die Fluggesellschaft Condor, die Werkstattkette A.T.U. und der Automobilzulieferer Saargummi – hat Detlef Specovius gezeigt, dass eine Sanierung auch mit den Verfahren und Instrumenten des Insolvenzrechts alles andere als ein Selbstläufer ist. „Um eine Sanierung erfolgreich zu durchlaufen ist es immer wichtig, alle Beteiligten und ihre Interessen, aber auch ihre Sorgen ernst zu nehmen und sie den gesamten Prozess hindurch mitzunehmen.“ Zudem müsse man sich auch bewusst sein, dass die Sanierung eines Unternehmens – wenn sie denn rechtlich und wirtschaftlich möglich sei – für sich allein auch kein Allheilmittel sei, so der Sanierungsexperte. „Wenn die Strategie für Vor einem Vierteljahrhundert ist die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft getreten. Sie bildet bis heute die Grundlage dafür, dass Sanierer auf eine Vielzahl an Verfahren und Instrumenten zurückgreifen können, wenn es darum geht, ein kriselndes Unternehmen neu aufzustellen. T i tel
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